Verkehrsinformationen
Aktuelle Verkehrsraumeinschränkungen im Saalfelder Stadtgebiet:
Eisenstr., Abschnitt zwischen Lachenstr. und Häckelstr.
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: vom 26. November 2024, 8 Uhr, bis 20. Dezember 2024
- Grund: Tiefbauatbeiten für Gasstörungsbeseitigung
Zufahrt zu den Straßen Am Katzensteig, Vor der Heide
- arbeitstägliche Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: vom 18. - 22. November 2024, täglich von 9-12 Uhr + 13-16 Uhr
- Grund: Tiefbautrasse für Breitbandausbau - Neuverlegung Glasfaser i. A. der Dt. Telekom
Straße vor dem Rathaus
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: am 17. Januar 2025, 7:00 - 17:00 Uhr => Leitungsverlegung /-demontage für Eisbahn und vom 25. November 2024 bis 23. Dezember 2024 => Durchführung Weihnachtsmarkt
Kreuzungsbereich Kircherstr./Grobestr. + Verbindungsweg (gemeinsamer Fuß- und Radweg) zwischen Reinhardtstr. und Kircherstr.
- Vollsperrung der Fahrbahn/gemeinsamer Fuß-u. Radweg
- Dauer: vom 4. November 2024, 8 Uhr, bis 31. Dezember 2024
- Grund: Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Versorgungsleitungen + Kanalbau i. A. vom ZWA Saalfeld-Rudolstadt
- Einbahnstraßenregelung zwischen Sonneberger Str. und Baustelleneinrichtung wird während der Bauarbeiten aufgehoben
Stefan-Zweig-Str., bei Haus-Nr. 16
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: vom 13. November 2024, 8 Uhr, bis 26. November 2024
- Grund: Tiefbauarbeiten für Netzanschluss Strom i. A. der Saalfelder Energienetze
Langenschader Str.; Abschnitt zwischen Bahnübergang Kulmstr. und Mittelweg
- Vollsperrung der Fahrbeziehung in Richtung Stadtzentrum zwischen Mittelweg und Bahnübergang Kulmstr.
- Einrichtung einer Einbahnstraßenführung vom Bahnübergang Kulmstr. kommend in Richtung Kulmberg
- Umleitungen sind innerörtlich sowohl für den Fahrverkehr, als auch für den Fußgängerverkehr ausgeschildert
- Dauer: vom 12. November 2024, 8:00 Uhr, bis längstens 12. Dezember 2024
- Grund: Tiefbautrasse für Breitbandausbau - Neuverlegung Glasfaser i. A. der Dt. Telekom GmbH
Thomas-Müntzer-Straße
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: vom 1. Oktober 2024, 8:00 Uhr, bis 20. Dezember 2024
- Zufahrt zur Thomas-Müntzer-Straße ist über die Straße Am Watzenbach gewährleistet - hierfür werden die vorhandenen Poller entfernt
- Fußgängerverkehr ist gewährleistet
- Grund: Tiefbauarbeiten für Leitungsverlegung
Friedhofstr., Bereich zwischen Weststraße und Am Brendelsgarten
- Vollsperrung der Fahrbahn für den Fahrverkehr und den allgemeinen Fußgängerverkehr in zwei aufeinanderfolgenden Bauabschnitten
- Dauer: vom 16. September 2024, 8Uhr, bis 20. Dezember 2024
- Grund: Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Versorgungsleitungen + Kanalbau i. A. des ZWA Saalfeld-Rudolstadt
An der Bahn (OT Köditz), Bereich zwischen Kapellenstr. und 1. Bahnunterführung
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: vom 9. September 2024, 8 Uhr, bis 29. November 2024
- Grund: Stützwandsanierung am Bahndamm
Ortslage Bernsdorf (Bereich der Landesstr. 2654 ist nicht betroffen)
- Vollsperrung der Fahrbahn in mehreren Bauabschnitten
- Dauer: vom 16. September 2024, 8 Uhr, bis 13. Dezember 2024
- Grund: grundhafte Kanal- und Straßenbauarbeiten im Auftrag des ZWA Saalfeld-Rudolstadt
Niedere Köditzgasse (von Breitscheidstraße bis nach Einmündung Niedere Torgasse + Einmündungsbereich Niedere Torgasse
- Vollsperrung für den Fahrverkehr
- Aufhebung der Einbahnstraßenführung im Bereich der Niederen Köditzgasse / Gerbergasse
- Fußgängerverkehr ist nur im Bereich Niedere Köditzgasse möglich - gesperrt für Fußgänger im Bereich Niedere Torgasse
- Dauer: vom 9. September bis voraussichtlich 30. November 2024
- Grund: Tiefbauarbeiten für Gasleitungsverlegung
Hannostr., Abschnitt zwischen Zufahrten Landratsamt und LIDL, sowie die Bereiche der angrenzenden Straßen "Am Schloßbrunnen"
- Vollsperrung der Fahrbahn; Fußgängerverkehr ist gewährleistet
- Dauer: vom 19. August 2024, 8 Uhr, bis 20. Dezember 2024
- Grund: Tiefbauarbeiten zur Neuverlegung von Versorgungsleitungen i. A. vom ZWA Saalfeld-Rudolstadt und Saalfelder Energienetze
- Umleitung ist innerörtlich ausgeweisen
Schloßberg, Abschnitt zwischen Hannostr. und Festplatz Am Weidig
- Vollsperrung der Fahrbahn für den Fahrverkehr und den allgemeinen Fußgängerverkehr
- Dauer: vom 8. April 2024, 8 Uhr, bis 20. Dezember 2024
- Grund: Tiefbauarbeiten zu Neuverlegung von Versorgungsleitungen i. A. vom ZWA Saalfeld-Rudolstadt und der Saalfelder Energienetze GmbH
- Umleitungsführung ist innerörtlich ausgewiesen
Verkehrsraumeinschränkungen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Geschwindigkeitsmessungen
unter Einsatz der städtischen Geschwindigkeitsmessdisplays
Durch Anwählen der Straße erhalten Sie Einsicht in das Messprotokoll!
Übersicht der bestehenden Geschwindigkeits-beschränkungen im Stadtgebiet der Stadt Saalfeld/Saale
Die aktuell gültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen und ihre Anordnungsgründe können der beiliegenden Aufstellung entnommen werden. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich um die Geschwindigkeitsabsenkungen, für die bei der städtischen Straßenverkehrsbehörde entsprechende Anordnungen aktenkundig sind. Darüber hinaus existieren im Bestand auch Geschwindigkeitsbeschränkungen, die angeordnet bzw. aufgestellt wurden, bevor die Stadt Saalfeld/Saale anordnende Straßenverkehrsbehörde geworden ist. Dies gilt insbesondere für die Gebiete, die in den vergangenen Jahren in die Stadt Saalfeld/Saale eingemeindet wurden. Die Auflistung gibt letztlich auch keine Auskunft über geschwindigkeitsregelnde Maßnahmen an den Bundesstraßen, da diese in der Verantwortung des Landkreises erfolgt sind.
Stadtteil/Straße | Anordnung/Grund |
OT Aue am Berg | 30 km/h |
OT Birkenheide | 30 km/h |
OT Beulwitz, Straße der Freundschaft | 30 km/h |
OT Crösten, Dorfstr., Str. der Freundschaft | 30 km/h |
OT Unterwirbach, Vor dem Hainberg | 30 km/h |
OT Wittmannsgereuth (Verbindungsweg SLF) | 30 km/h |
Albert-Schweitzer-Straße (Höhe Schule) | 30 km/h Mo-Fr |
Alte Gehegstraße | 30 km/h |
Am Brendelsgarten | 30 km/h |
Am Cröstener Weg | 30 km/h |
Am Weidig | 30 km/h |
Beulwitzer Straße | 30 km/h |
Hannostraße | 30 km/h (7-19 h) |
Herderstraße | 30 km/h |
Köditzgasse | 30 km/h |
Körnerstraße | 30 km/h |
Lachenstraße | 30 km/h |
Langenschader Straße | 30 km/h |
Neumühle | 30 km/h |
Pfortenstraße | 30 km/h+22 (7-17 h) |
Reinhardtstraße | 30 km/h (7-17 h) |
Reschwitzer Straße/ Tiefer Weg | 30 km/h (9-20 h) Freibadsaison |
Schloßberg | 30 km/h |
Tiefer Weg | 30 km/h+22 (7-19 h) |
Wachserzweg | 30 km/h |
Ziegelgasse | 30 km/h |
Neben den Streckenbeschränkungen gibt es im Stadtgebiet auch verschiedene Zonen mit beschränkter Höchstgeschwindigkeit. Sie erstrecken sich über ein zusammenhängendes Gebiet.
Tempo 20-Zone Zentrum (§ 45 Abs. 1d StVO)
Obere Straße, Markt, Fleischgasse, Darrtorstraße, Saalstraße (Teilstrecke), Köditzgasse (Teilstrecke), Brudergasse, Münzplatz, Barfüßergasse, Obere Torgasse, Töpfergasse, Johannisgasse, Kleine Gasse, Hinter der Mauer, Klostergasse
Angestrebt ist ein sog. verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, mit dem ein Kompromiss aus hoher Aufenthaltsqualität und besonderem Schutz für Fußgänger trotz weitgehender Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr erreicht werden soll.
Tempo 30-Zonen (§ 45 Abs. 1c StVO)
Arnsgereuth: | Saalfelder Straße(Teilstrecke), Am Bergäcker, Am Vorderen Fels |
Gorndorf: | Nebenstraßen im Neubaugebiet |
Altgorndorf: | Ratsgasse, Weirastraße, Bahndamm |
Musikerviertel: | Brucknerstraße, Pirmasenser Straße und angrenzende Straßen |
Friedhofstraße: | Bereich zwischen Rudolstädter Straße und Weststraße |
Wohngebiet Graba: | Walther-Schönheit-Straße, Wilhelm-Köhler-Straße, Zillestraße |
Am Sportplatz: | einbezogene Straßen |
Köditz: | einbezogene Straßen |
Schmiedefeld: | Am Markt, Taubenbacher Weg, Bereich entlang Schulgelände und Kindergarten |
Frankenweg: | Klopstockstraße, Frankenweg, Lessingstraße sowie angrenzende Anliegerstraßen |
Obernitz: | einbezogene Straßen |
Für die Einrichtung von geschwindigkeitsbeschränkten Zonen gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie für die Streckenbeschilderung. Hinzukommt, dass in einer Zone Verkehrsregelung per Beschilderung grundsätzlich unterbleiben und die Standardregelungen der STVO Anwendung finden sollen. Die gilt insbesondere für die Vorfahrtsregel Rechts vor Links (§ 8 Abs. 1 StVO) und das eingeschränkte bzw. absolute Haltverbot im Bereich scharfer Kurven, vor und hinter Einmündungen und Kreuzungen oder an engen und unübersichtlichen Stellen (§ 12 StVO). Insofern kommt die Einrichtung von Zonen in erster Linie für zusammenhängende Verkehrsanlagen im Nebennetz in Frage, die (fast) ausschließlich dem Ziel- und Quellverkehr der Anlieger dienen. Dies ist regelmäßig nur in reinen oder allgemeinen Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf der Fall.