Verkehrsinformationen
Aktuelle Verkehrsraumeinschränkungen im Saalfelder Stadtgebiet:
Straße vor dem Rathaus
- Vollsperrung der Fahrbahn
- Dauer: am 17. Januar 2025, 7:00 - 17:00 Uhr => Leitungsverlegung /-demontage für Eisbahn und vom 25. November 2024 bis 23. Dezember 2024 => Durchführung Weihnachtsmarkt
Kreuzungsbereich Kircherstr./Grobestr. + Verbindungsweg (gemeinsamer Fuß- und Radweg) zwischen Reinhardtstr. und Kircherstr.
- Vollsperrung der Fahrbahn/gemeinsamer Fuß-u. Radweg
- Dauer: vom 4. November 2024, 8 Uhr, bis 30. April 2025
- Grund: Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Versorgungsleitungen + Kanalbau i. A. vom ZWA Saalfeld-Rudolstadt
- Einbahnstraßenregelung zwischen Sonneberger Str. und Baustelleneinrichtung wird während der Bauarbeiten aufgehoben
Niedere Köditzgasse (von Breitscheidstraße bis nach Einmündung Niedere Torgasse + Einmündungsbereich Niedere Torgasse
- Vollsperrung für den Fahrverkehr
- Aufhebung der Einbahnstraßenführung im Bereich der Niederen Köditzgasse / Gerbergasse
- Fußgängerverkehr ist nur im Bereich Niedere Köditzgasse möglich - gesperrt für Fußgänger im Bereich Niedere Torgasse
- Dauer: vom 9. September bis voraussichtlich 30. Dezember 2024
- Grund: Tiefbauarbeiten für Gasleitungsverlegung
Verkehrsraumeinschränkungen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
Geschwindigkeitsmessungen
unter Einsatz der städtischen Geschwindigkeitsmessdisplays
Durch Anwählen der Straße erhalten Sie Einsicht in das Messprotokoll!
Übersicht der bestehenden Geschwindigkeits-beschränkungen im Stadtgebiet der Stadt Saalfeld/Saale
Die aktuell gültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen und ihre Anordnungsgründe können der beiliegenden Aufstellung entnommen werden. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich um die Geschwindigkeitsabsenkungen, für die bei der städtischen Straßenverkehrsbehörde entsprechende Anordnungen aktenkundig sind. Darüber hinaus existieren im Bestand auch Geschwindigkeitsbeschränkungen, die angeordnet bzw. aufgestellt wurden, bevor die Stadt Saalfeld/Saale anordnende Straßenverkehrsbehörde geworden ist. Dies gilt insbesondere für die Gebiete, die in den vergangenen Jahren in die Stadt Saalfeld/Saale eingemeindet wurden. Die Auflistung gibt letztlich auch keine Auskunft über geschwindigkeitsregelnde Maßnahmen an den Bundesstraßen, da diese in der Verantwortung des Landkreises erfolgt sind.
Stadtteil/Straße | Anordnung/Grund |
OT Aue am Berg | 30 km/h |
OT Birkenheide | 30 km/h |
OT Beulwitz, Straße der Freundschaft | 30 km/h |
OT Crösten, Dorfstr., Str. der Freundschaft | 30 km/h |
OT Unterwirbach, Vor dem Hainberg | 30 km/h |
OT Wittmannsgereuth (Verbindungsweg SLF) | 30 km/h |
Albert-Schweitzer-Straße (Höhe Schule) | 30 km/h Mo-Fr |
Alte Gehegstraße | 30 km/h |
Am Brendelsgarten | 30 km/h |
Am Cröstener Weg | 30 km/h |
Am Weidig | 30 km/h |
Beulwitzer Straße | 30 km/h |
Hannostraße | 30 km/h (7-19 h) |
Herderstraße | 30 km/h |
Köditzgasse | 30 km/h |
Körnerstraße | 30 km/h |
Lachenstraße | 30 km/h |
Langenschader Straße | 30 km/h |
Neumühle | 30 km/h |
Pfortenstraße | 30 km/h+22 (7-17 h) |
Reinhardtstraße | 30 km/h (7-17 h) |
Reschwitzer Straße/ Tiefer Weg | 30 km/h (9-20 h) Freibadsaison |
Schloßberg | 30 km/h |
Tiefer Weg | 30 km/h+22 (7-19 h) |
Wachserzweg | 30 km/h |
Ziegelgasse | 30 km/h |
Neben den Streckenbeschränkungen gibt es im Stadtgebiet auch verschiedene Zonen mit beschränkter Höchstgeschwindigkeit. Sie erstrecken sich über ein zusammenhängendes Gebiet.
Tempo 20-Zone Zentrum (§ 45 Abs. 1d StVO)
Obere Straße, Markt, Fleischgasse, Darrtorstraße, Saalstraße (Teilstrecke), Köditzgasse (Teilstrecke), Brudergasse, Münzplatz, Barfüßergasse, Obere Torgasse, Töpfergasse, Johannisgasse, Kleine Gasse, Hinter der Mauer, Klostergasse
Angestrebt ist ein sog. verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, mit dem ein Kompromiss aus hoher Aufenthaltsqualität und besonderem Schutz für Fußgänger trotz weitgehender Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr erreicht werden soll.
Tempo 30-Zonen (§ 45 Abs. 1c StVO)
Arnsgereuth: | Saalfelder Straße(Teilstrecke), Am Bergäcker, Am Vorderen Fels |
Gorndorf: | Nebenstraßen im Neubaugebiet |
Altgorndorf: | Ratsgasse, Weirastraße, Bahndamm |
Musikerviertel: | Brucknerstraße, Pirmasenser Straße und angrenzende Straßen |
Friedhofstraße: | Bereich zwischen Rudolstädter Straße und Weststraße |
Wohngebiet Graba: | Walther-Schönheit-Straße, Wilhelm-Köhler-Straße, Zillestraße |
Am Sportplatz: | einbezogene Straßen |
Köditz: | einbezogene Straßen |
Schmiedefeld: | Am Markt, Taubenbacher Weg, Bereich entlang Schulgelände und Kindergarten |
Frankenweg: | Klopstockstraße, Frankenweg, Lessingstraße sowie angrenzende Anliegerstraßen |
Obernitz: | einbezogene Straßen |
Für die Einrichtung von geschwindigkeitsbeschränkten Zonen gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie für die Streckenbeschilderung. Hinzukommt, dass in einer Zone Verkehrsregelung per Beschilderung grundsätzlich unterbleiben und die Standardregelungen der STVO Anwendung finden sollen. Die gilt insbesondere für die Vorfahrtsregel Rechts vor Links (§ 8 Abs. 1 StVO) und das eingeschränkte bzw. absolute Haltverbot im Bereich scharfer Kurven, vor und hinter Einmündungen und Kreuzungen oder an engen und unübersichtlichen Stellen (§ 12 StVO). Insofern kommt die Einrichtung von Zonen in erster Linie für zusammenhängende Verkehrsanlagen im Nebennetz in Frage, die (fast) ausschließlich dem Ziel- und Quellverkehr der Anlieger dienen. Dies ist regelmäßig nur in reinen oder allgemeinen Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf der Fall.