Lärmaktionsplanung
Grundlage der Lärmaktionsplanung bilden die EU-Umgebungslärmrichtlinie „Richtlinie 2002/49/EG zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ und die Vorgaben des §47d BImSchG. Hier erhalten Sie Informationen zur Umsetzung in der Stadt Saalfeld/Saale.
Vergrößerung der Beispielkarte (Lärmkartierung) durch Klicken:
Abbildung: Tag/Abend/Nacht-Lärmindex (LDen) - Stadt Saalfeld/Saale (c) TLUBN 2022
- Lärmaktionsplanung der Stadt Saalfeld/Saale 2023/2024 -Fortschreibung LAP Stufe 4
Die 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 2023/24 erfolgte unter strikter Einhaltung der Vorgaben, einschließlich der erforderlichen Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine frühzeitige Beteiligung erfolgte mittels Online-Befragung sowie der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange. Der daraufhin erstellte Berichtentwurf wurde über die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgelegt und im Internet veröffentlicht.
Mit vorliegenden Berichten schließt die Stadt Saalfeld/Saale die 4. Runde der Lärmaktionsplanung ab.
- LAP-Stufe4_Abschlussbericht - 2. Fortschreibung LAP
Information über den Abschluss der Lärmkartierung 2022
Im Rahmen der 4. Stufe der Lärmkartierung gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde die durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen in Thüringen verursachte Lärmsituation kartiert.
Federführend durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) wurden ggf. betroffene Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich sind Dauerschallpegel ab 55dB(A) im sogenannten Tag/Abend/Nacht-Zeitraum (LDen) von 00:00-24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum (LNight) von 22:00-06:00 Uhr.
Die aktuelle Lärmkarte „Straßenverkehr 2022“ mit Ergebnissen zu allen betroffenen Gebäuden sind auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/kartendienst veröffentlicht oder hier einzusehen:
# Die Dokumente sind in Vorbereitung #
- Lärmaktionsplanung der Stadt Saalfeld/Saale 2020/2021 - Fortschreibung LAP Stufe 3
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde im Jahr 2008 der erste Lärmaktionsplan (LAP) für die Stadt Saalfeld/Saale erarbeitet. Ergänzend zum damals verpflichtend zu betrachtenden Straßennetz mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr beinhaltete dieser bereits Handlungsempfehlungen für weitere Konfliktbereiche mit geringeren Verkehrsaufkommen. Der Lärmaktionsplan wurde am 04.10.2008 durch den Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale beschlossen.
Mit dem vorliegenden Lärmaktionsplan erfolgt eine erste Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Saalfeld/Saale.
- Abschlussbericht - Fortschreibung LAP (Stufe3)
- Maßnahmentabelle
- Lärmaktionsplanung Eisenbahn-Bundesamt
2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung war es möglich, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Resonanz zu der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, dem bereits veröffentlichten Lärmaktionsplan Teil A und bereits vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen zu geben. Der Teil A des Lärmaktionsplanes ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform unter www.laermaktionsplanung-schiene.de oder direkt unter www.eba.bund.de/lap abrufbar.
Es besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de an der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an oben genannte Adresse richten.
- 1.Stufe: Lärmkartierung 2007
Die thüringenweite Lärmkartierung für den Straßenverkehrslärm an Hauptverkehrsstraßen wurde durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) Jena nach §47c Abs.1 BImSchG durchgeführt.
Die Lärmkartierungsergebnisse für die Stadt Saalfeld/Saale werden hiermit veröffentlicht:
betroffene Wohngebäude Stadtgebiet mit Lärmpegel > 65 dB(A) (LDEN) bzw. > 55 dB(A) (LNight)
betroffene Wohngebäude Stadtgebiet
Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung: EU-Kurzbericht zum Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan 2008: Lärmaktionsplan für die Stadt Saalfeld/Saale (Abschlussbericht)