Beteiligung zur Lärmaktionsplanung
Beteiligung LAP Stufe 4 - hier: Entwurf Lärmaktionsplan
Karte: Lärmkarte Straßenverkehr - Kartendienst des TLUBN (thueringen.de)
Die Stadt Saalfeld/Saale hat als zuständige Behörde (gemäß Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung) einen Entwurf des Lärmaktionsplanes für das Stadtgebiet erstellt.
Mit der Bekanntmachung entsprechend § 47d Absatz 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit über die Auslegung des Lärmaktionsplanentwurfes und die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme informiert. Die Unterlagen sind unter folgenden LINKS einzusehen:
Die Auslegungsfrist des Planentwurfes beginnt am 11.10.2024 und endet am 11.11.2024.
Der Entwurf liegt außerdem für die Dauer der Auslegungsfrist im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale zu den Sprechzeiten unter folgender Adresse aus: Stadtplanungsamt im Bürger- und Behördenhaus, Markt 6, Zimmer 1.33 in 07318 Saalfeld/Saale
Anregungen, Vorschläge oder Einwendungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans für die Stadt Saalfeld/Saale können an die folgende Adresse eingesendet werden:
Stadtplanungsamt der Stadt Saalfeld/Saale, Markt 6, 07318 Saalfeld/Saale
bzw. als E-Mail an: gis@stadt-saalfeld.de
Die Stellungnahmen fließen in die weitere Erarbeitung des Lärmaktionsplans für die Stadt Saalfeld/Saale ein. Der endgültige Plan wird nach Bewertung aller fristgerecht eingegangenen Einwendungen bzw. Anregungen fertig gestellt. Auch im Nachgang können weitere Hinweise zu Lärmproblemen im Stadtgebiet mit Bezug zum Lärmaktionsplan natürlich gerne an die Stadtverwaltung übermittelt werden.
Hinweis: Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers im Falle eventueller Nachfragen zweckmäßig. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung des Beteiligungsverfahrens eingewilligt.
Saalfeld/Saale, den 10.10.2024
Beteiligung Lärmaktionsplan Runde 4 - Stadt Saalfeld/Saale
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Aktuell wird für die Stadt Saalfeld/Saale der Lärmaktionsplan überprüft und fortgeschrieben. Hierzu ist die Stadt gesetzlich verpflichtet.
Hauptziel der Lärmaktionsplanung ist es dabei schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm, zu verhindern, ihnen vorzubeugen und sie zu mindern.
Grundlage der Wirkungsanalysen bilden die durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbetroffenheiten. Hierfür wurde vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) für alle Straßenabschnitte mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr die aktuelle Lärmsituation berechnet. Die Kartierungsergebnisse sind unter folgendem Link abrufbar:
https://tlubn.thueringen.de/umweltschutz/immissionsschutz/ul
Begleitend zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist erneut eine Information und Beteiligung der Öffentlichkeit geplant. Hierzu steht ab sofort ein Fragebogen zur Verfügung:
https://umfragen.svudresden.de/index.php/857691?lang=de
Alternativ kann der Fragebogen im Stadtplanungsamt, Markt 6 (Bürger- und Behördenhaus/ ehem. „Hirsch“), Zi. 1.33 abgeholt, handschriftlich ausfüllt und in den Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen werden.
Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger das Angebot zu nutzen, um auf Probleme und Konflikte hinzuweisen bzw. konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung vorzuschlagen.