Regionales Einzelhandelskonzept (REHK)
Das Regionale Einzelhandelskonzept für das Städtedreieck am Saalebogen wurde erstmals 2009 erarbeitet und 2010 zum Abschluss gebracht. Wie auch andere Konzepte, die auf der Basis von sich verändernden Daten erstellt wird, bedarf ein REHK regelmäßiger Fortschreibungen, um seine Gültigkeit zu behalten. Da es sich beim REHK um eine Angelegenheit des Städtedreiecks handelt, wurde die Vorgehensweise zur Fortschreibung im Rat der Bürgermeister im Städteverbund Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Bad Blankenburg besprochen und koordiniert. Der Auftrag zur Konzepterarbeitung ging an das Büro Junker + Kruse aus Dortmund.
Daraufhin startete die Arbeit am neuen REHK, was auch die grundlegende Erhebung aller notwendigen Daten einschloss. Auf der Basis dieser aktuellen Erkenntnisse konnten anschließend Leitlinien und Handlungsempfehlungen, auch was die Vorgehensweise unter den Mitgliedern des Städtedreiecks betrifft, formuliert werden. Ende des Jahres 2019 wurde das Konzept inhaltlich fertiggestellt und lag erstmals in vollständiger Form vor – jedoch mit Abstimmungsbedarf zwischen den Kommunen. Die Ereignisse im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie von 2020 führten zu einer erneuten Verzögerung der weiteren Bearbeitung. Schließlich wurde das Regionale Einzelhandelskonzept im Dezember 2020 von allen drei Stadträten beschlossen.
Mit der Beschlussfassung wurde das REHK zu einem von der Gemeinde beschlossenen, städtebaulichen Entwicklungskonzept und ist gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen in Saalfeld/Saale, Rudolstadt und Bad Blankenburg insbesondere zu berücksichtigen. Die Konzeptinhalte sind damit in der Abwägung sowohl von Bebauungsplänen sowie Flächennutzungsplänen und deren Änderungs- und Ergänzungsverfahren zu beachten.