Öffentliche Bekanntmachungen
STADT & VERWALTUNGStadtrat ∎ Öffentliche Bekanntmachungen

Gemäß § 9 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Saalfeld/Saale vom 2. Oktober 2018, zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Saalfeld/Saale vom 24. August 2022, erfolgt die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen

  • des Stadtrates,
  • der Ausschüsse oder
  • der Ortsteilräte

auf der Internetseite der Stadt Saalfeld/Saale unter www.saalfeld.de.


20.01.2025

Einladung zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsteilrates Schmiedefeld

Am Montag, dem 27. Januar 2025, findet um 19:00 Uhr im Ratssaal des Gemeindehauses, Schmiedefelder Straße 35, OT Schmiedefeld, 07318 Saalfeld/Saale die ordentliche Sitzung des Ortsteilrates Schmiedefeld der Stadt Saalfeld/Saale statt.

20.01.2025

Einladung zu einer öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Saalfeld/Saale

Am Mittwoch, dem 29. Januar 2025, findet um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Bürger- und Behördenhauses, Markt 6, 07318 Saalfeld/Saale die ordentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Saalfeld/Saale statt.

15.01.2025

Einladung zu einer öffentlichen Sitzung des Bau- und Wirtschaftsausschusses der Stadt Saalfeld/Saale

Am Mittwoch, dem 22. Januar 2025, findet um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Bürger- und Behördenhauses, Markt 6, 07318 Saalfeld/Saale die ordentliche Sitzung des Bau- und Wirtschaftsausschusses der Stadt Saalfeld/Saale statt.

09.01.2025

Radonmessungen in Innenräumen in Thüringen

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) führt 2025 wieder ein Messprogramm der Radonaktivitätskonzentration in Innenräumen durch. Interessierte Haus- und Wohnungseigentümer erhalten so die Möglichkeit, sich kostenfrei und einfach über die Radonsituation in ihren Wohnräumen zu informieren.

01.07.2024

Messung der Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft in Thüringen

Auf Grundlage von § 121 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) hat der Freistaat Thüringen zum 31. Dezember 2020 per Allgemeinverfügung Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Die Festlegung der Gebiete ist mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen. Dazu führt das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) im Freistaat Thüringen gemeinsam mit seinem Vertragspartner Sachverständigenbüro Münzenberg Radon –Bodenluftmessungen durch.

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