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Kinder 0 bis 6 Jahre

Kindergärten

Ab dem 01.12.2023 erfolgt die Anmeldung von Kindern in Kindergärten der Stadt Saalfeld/Saale digital über das Online-Vergabeportal „Little Bird“. Eltern wird so eine unkomplizierte und schnelle Lösung für das Anmeldeverfahren in Kindergärten geboten. Die Kindergärten präsentieren ein individuelles Portfolio. Das erleichtert Eltern die Suche nach dem passenden Betreuungsplatz sowie die Kontaktaufnahme – jederzeit und ortsunabhängig.

Betreuung suchen --> 

Anspruch

Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr  mit gewöhnlichem Aufenthalt in Saalfeld/Saale haben einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Saalfelder Kindertageseinrichtung.

Kinder unter 1 Jahr haben einen Anspruch auf einen Kita-Platz bei: 

  • Erwerbstätigkeit der Erziehungsberechtigten,
  • Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubs,
  • Beginn bzw. Fortsetzung einer beruflichen Bildungsmaßnahme,
    der Schulausbildung oder Hochschulausbildung,
  • nachgewiesenen sozialen oder entwicklungsspezifischen Gründen

Gebührenordnung

gilt für die 16 Saalfelder Kindergärten in freier Trägerschaft sowie die 3 kommunalen Kindergärten.

 

ab 01.03.2025:

Kinder von        0-2 Jahre     über 2 Jahre
1. Kind ganztags 198,00 € 183,00 €
  halbtags 181,00 € 167,00 €
2. Kind ganztags 182,00 € 169,00 €
  halbtags 165,00 € 153,00 €
3. Kind       ganztags 160,00 € 148,00 €
  halbtags 151,00 € 140,00 €
ab 4. Kind   frei frei

 

01.01.2026 bis 31.12.2026

Kinder von        0-2 Jahre     über 2 Jahre
1. Kind ganztags 218,00 € 203,00 €
  halbtags 201,00 € 187,00 €
2. Kind ganztags 202,00 € 189,00 €
  halbtags 185,00 € 173,00 €
3. Kind       ganztags 180,00 € 168,00 €
  halbtags 171,00 € 160,00 €
ab 4. Kind   frei frei

 

ab 01.01.2027 

Kinder von        0-2 Jahre     über 2 Jahre
1. Kind ganztags 238,00 € 223,00 €
  halbtags 221,00 € 207,00 €
2. Kind ganztags 222,00 € 209,00 €
  halbtags 205,00 € 193,00 €
3. Kind       ganztags 200,00 € 188,00 €
  halbtags 191,00 € 180,00 €
ab 4. Kind   frei frei

 

 

Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden
Auf Grund des Wunsch- und Wahlrechtes nach § 4 ThürKitaG können auch Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden eine Kindertagesstätte in Saalfeld besuchen, wenn freie Kapazitäten gegeben sind.

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