Verpackungsmittelwerk

Ortsübliche Bekanntmachung des Stadtratsbeschlusses der Stadt Saalfeld/Saale

über die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung einer Stadtumbausatzung „Verpackungsmittelwerk“ und Reduzierung des Geltungsbereiches des Stadtumbaugebiets „Gründerzeit Saalfeld“

Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale hat in seiner Sitzung am 22.05.2024 unter der Beschlussnummer 012/2024

  • die Aufhebung des Beschlusses Nr. 137/2007 vom 18.07.2007 zur Aufstellung einer Stadtumbausatzung „Verpackungsmittelwerk“
  • und die gleichzeitige Reduzierung des Stadtumbaugebiets „Gründerzeit Saalfeld“ (Aufstellungsbeschluss Nr.128/2002 vom 21.08.2002) - bestehend aus Rückbau- und dem Aufwertungsbereich- um die Fläche des ehemaligen Verpackungsmittelwerkes beschlossen.

Begründung:

Im Zuge der Erarbeitung des „Stadtentwicklungskonzeptes 2002“ erfolgte auch die Betrachtung von Stadträumen mit nennenswerten Industrie- und Gewerbebrachen insbesondere in gründerzeitlich geprägten innenstadtnahen Stadtquartieren.

Darauf aufbauend wurde mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Saalfeld/Saale Nr. 128/2002 vom 21.08.2002 eine Rückbau- und eine Aufwertungsmaßnahme „Gründerzeitgebiet Saalfeld“ beschlossen.

Aufgrund der vorhandenen städtebaulichen Missstände im Bereich des ehemaligen Verpackungsmittelwerks wurde gemäß § 171a BauGB mit Beschluss des Stadtrates vom 18.07.2007 ergänzend die Aufstellung einer Stadtumbausatzung (Beschluss Nr. 137/2007) eingeleitet.

Hierdurch erfolgte zugleich eine Erweiterung der Rückbau- und der Aufwertungsmaßnahme „Gründerzeit Saalfeld“ in westliche Richtung, wodurch die Schulstandorte an der Reinhardtstraße Bestandteil der Maßnahme wurden.

Im Zeitraum vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2023 wurden die festgelegten Stadtumbauziele und die damit definierten Vorhaben der Maßnahme umgesetzt und werden im Jahr 2024 gegenüber dem Fördermittelgeber abgerechnet.

Neben der eigentlichen Revitalisierung der Brachfläche entstand ein leistungsfähiger Schulstandort. Auf den Abbruchflächen der ehemaligen Grundschule und des Wohnblocks Reinhardstraße 26-32 wurde die Grundschule „Marco Polo“ und eine gemeinsame Freisportanlage mit dem benachbarten sanierten „Heinrich-Böll-Gymnasium“ errichtet.

Für den Grundschulneubau erhielt die Stadt Saalfeld/Saale Städtebaufördermittel aus dem Modellprogramm, dessen Kredit nach Realisierung des Vorhabens in einen reinen Zuschuss umgewandelt wurde. Bereits getilgte Finanzmittel konnten damit für die Sanierung der „Geschwister-Scholl-Schule“ eingesetzt werden. Dieses Vorhaben wurde im Jahr 2023 vollständig abgeschlossen und abgerechnet.

Es besteht daher keine Notwendigkeit mehr, eine Stadtumbausatzung zum Erhalt der Stadtumbauziele zu beschließen.

Der Gesetzgeber hat für die Aufhebung von Stadtumbaugebieten keine gesonderte Regelung erlassen, sondern die Aufhebung als einfachen Beschluss und dessen ortsübliche Bekanntmachung empfohlen. (Kommentar Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg/ Krautberger BauGB § 171 b Nr. 11). Das trifft auch für Teilentlassungen zu.

Der Lageplan und die gesetzlichen Bestimmungen können in der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale, im Bürger- und Behördenhaus, Markt 6 in 07318 Saalfeld/Saale, Stadtplanungsamt, Zimmer 1.37, zu nachfolgenden Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden.

Montag            9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag          9:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag     9:00 – 18:00 Uhr
Freitag             9:00 – 12:00 Uhr.

Anlagen: Geplanter Geltungsbereich der Stadtumbausatzung und neuer Geltungsbereich des Stadtumbaugebiets Gründerzeit Saalfeld