Pestalozzistraße
Ortsübliche Bekanntmachung über die Aufhebung des Stadtumbaugebiets „Pestalozzistraße“
Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale hat in seiner Sitzung am 23.09.2020 unter der Beschlussnummer 159/2020 die Aufhebung des Stadtumbaugebietes für das Gebiet „Pestalozzistraße“ beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Fördermaßnahme abzurechnen.
Die Lagepläne der Geltungsbereiche der Stadtumbaugebiete mit den Beschlussnummern der Festsetzung und der Aufhebung sind über die nachfolgenden Links abrufbar.
Begründung
Im Zuge der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes im Jahr 2002 wurde das Plattenbaugebiet „Pestalozzistraße“ mit dem Umfeld in der Abgrenzung gemäß der abgedruckten Lagepläne mit Beschlussnummer 125/02 vom 21.08.2002 durch den Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale in öffentlicher Sitzung als Umgestaltungs- und Fördergebiet beschlossen. Mit der Änderung des Baugesetzbuches im Jahr 2004 wurden der Beschluss gemäß § 245 Abs. 1 BauGB den Beschlüssen gemäß § 171 b BauGB gleichgestellt.
Entsprechend des Stadtentwicklungskonzeptes des Jahres 2002 war das Gebiet Pestalozzistraße als Gebiet mit erhöhter Problemintensität eingestuft worden. (Quelle Stadtteilpass10 des ISEKs 2002). Das Gewerbegebiet erfuhr als Gebiet mit Entwicklungspotential auch durch seine unmittelbare Anbindung an die B 281/ B 85 einen Ansiedlungsdruck. (Quelle S.36 ISEK 2002)
Die ursprüngliche Zielstellung, die Wohnblöcke durch geschlossene Hofstrukturen zu ersetzen wurde nicht umgesetzt. (Siehe Anlage, Stadtteilpass 01 der zentralen Standorte des Geschosswohnungsbaus ISEK 2002) Drei Wohnblöcke im Untersuchungsbereich wurden mit Städtebaufördermitteln der Jahre 2004 bis 2008 zurückgebaut.
Aus dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost Rückbau (BL-SUR) wurden 221.600,00 € für den Rückbau der Blöcke Pestalozzistraße 25-31, 32-36 und 41-47 eingesetzt.
Im Stadtteilpass 10 „Altsaalfeld“ des aktuellen Stadtentwicklungskonzeptes bis 2035 wird der Teilbereich Geschosswohnungsbau Pestalozzistraße noch betrachtet, aber überwiegend als Stabilisierungsbereich eingeschätzt. Gesonderte Handlungsfelder für den Geltungsbereich wurden nicht mehr diskutiert und somit auch nicht festgesetzt, nur der Block Pestalozzistraße 26 bis 30 noch als Dispositionsbedarf gekennzeichnet. Die Eigentümerin legte die Vorhabensliste bis 2027 vor. Demnach liegt der Handlungsschwerpunkt nicht mehr im Fördergebiet.
Mit der Umstrukturierung des Städtebauförderung 2020 wurden neue Städtebauförderprogramme aufgelegt und die Bund-Länder-Programme Stadtumbau Ost Aufwertung, -Rückbau und – Sicherung werden abfinanziert. Die Städte und Gemeinden sind gehalten die entsprechenden Gebiete abzurechnen.
Im Ergebnis der Analyse zeigt sich, dass das städtebauliche Ziel mit seiner Fortschreibung erfüllt ist und weiterer Fördermittelbedarf durch Eigentümer und Betroffene im Zuge der Erstellung des Stadtentwicklungskonzeptes bis zum Jahr 2035 nicht angemeldet wurde.
Der Gesetzgeber hat hierfür keine gesonderte Regelung erlassen, sondern die Aufhebung als einfachen Beschluss und dessen ortsübliche Bekanntmachung empfohlen. (Kommentar Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg/ Krautberger BauGB § 171 b Nr. 11). Das Abrechnungsformular fragt die Daten des Aufhebungsbeschluss einschließlich seiner ortsüblichen Bekanntmachung ab.
Der Lageplan und die gesetzlichen Bestimmungen werden in der der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale, im Bürger- und Behördenhaus, Markt 6 in 07318 Saalfeld/Saale, Stadtplanungsamt, Zimmer 1.37, zu nachfolgenden Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 18.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr