Kernstadt Saalfeld
Als erstes Sanierungsgebiet Saalfelds ist die innerhalb der ehemaligen Stadtmauer gelegene Kernstadt 1997 förmlich festgelegt worden.
Rechtskraft besitzt die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebiets „Kernstadt Saalfeld“, beschlossen am 16.10.1996, mit der Veröffentlichung im August 1997.
Das Satzungsgebiet umfasst die alte Bürgerstadt mit den früheren Grabenbereichen sowie dem Grundstück der alten Ziegelei am Schießteich. Es ist gleichzeitig Teil des Erhaltungsgebietes.
Sanierungsziele sind:
- Die Erhaltung und Ergänzung des Stadtbildes und der historischen Stadtstrukturen
- Die Weiterentwicklung des Wohnens in der Kernstadt
- Die Stärkung der Altstadt als Schwerpunkt für Handel, Dienstleistungen und Fremdenverkehr
- Die Herstellung einer altstadtverträglichen Verkehrserschließung
- Der Erhalt und die Erweiterung der öffentlichen und privaten Grünflächen.
Sanierungsbetreuung:
Bei der Durchführung der Sanierung arbeitete die Stadtverwaltung von 1997 bis 2020 mit der WOBAG Saalfeld/ Saale mbH und seit 2020 mit der KEWOG Städtebau GmbH Pößneck als Sanierungsträger zusammen. Während die städtebauliche und planerische Vorbereitung und Betreuung sowie die Bearbeitung der Sanierungsgenehmigung durch das Stadtplanungsamt erfolgen, wickelt der Sanierungsträger alle Aufgaben im Bereich Finanzierung, Förderung und Durchführung privater Bauherren ab und steht zur Vertrags- und verfahrensrechtlichen Beratung zur Verfügung. Vereinbarungen und Beratungen zu steuerrechtlichen Bescheinigungen im Sanierungsgebiet werden gemeinsam beraten.
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung - zuständiges Amt:
Stadtplanungsamt, Markt 6, 07318 Saalfeld/Saale
- Amtsleiter: Herr Föhse, Tel. 0361/ 598 387
Zuständige Sachbearbeiterin:
- Frau Hunger, Tel. 03671/598 389
Sanierungsträger:
- KEWOG Städtebau GmbH Pößneck, Herr Thurau, Tel. 03647/45962429
Wichtig ist es, bei allen Vorhaben möglichst frühzeitig, auf jeden Fall aber vor deren Beginn, die ersten Gespräche immer mit den genannten Ansprechpartnern zu führen. Hier erhalten Eigentümer, Mieter, Nutzungsberechtigte und alle anderen Interessenten kostenlose Beratung in sämtlichen die Stadtsanierung im Gebiet der Kernstadt Saalfeld betreffenden Fragen.
Ortsübliche Bekanntmachung zur
Verlängerung des Durchführungszeitraumes der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Kernstadt Saalfeld“ bis zum Jahr 2035
Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2021 die Fortführung des Sanierungsverfahrens für das Sanierungsgebiet „Kernstadt Saalfeld“ vom 16.10.1996 gemäß § 142 Abs. 1 BauGB, veröffentlicht am 27. August 1997 im Amtsblatt 15/97, ersatzweise bekannt gemacht am 14. Juli 2004 im Amtsblatt 14/04, bis zum Jahr 2035 gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB beschlossen. Die Gebietsabgrenzung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Kernstadt Saalfeld“ bleibt unverändert erhalten.
Die Satzung und die Begründung zur Verlängerung des Durchführungszeitraumes können ab Montag, dem 29.11.2021, nach Anmeldung im Bürgerservice im Bürger- und Behördenhaus, Markt 6 in 07318 Saalfeld/Saale, zu nachfolgenden Dienstzeiten:
Montag: | 9.00 – 12.00 Uhr |
Dienstag: | 9.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 9.00 – 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 9.00 – 18.00 Uhr |
Freitag: | 9.00 – 12.00 Uhr |
oder telefonischer Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden.