Anliegen von A bis Z
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gefundene Ergebnisse:

Zuständiges Amt: » SG Grünflächen


Ansprechpartner:
Herr Bock
03671 598-360
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Glyphosatverzicht in der Stadt Saalfeld/Saale:

  1. Glyphosat ist ein Totalherbizid (Unkrautvernichter) mit schädlichen Wirkungen für Mensch und Umwelt.
  2. Häufig werden „Unkrautvernichter“ mit dem Wirkstoff Glyphosat in Haus- und Kleingarten gespritzt, vor allem um Wege von Wildkräutern frei zu halten, eine Anwendung, die jedoch verboten ist. 
  3. Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale hat am 14. März 2018 in seiner Sitzung den Beschluss zum Verzicht des Einsatzes von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat auf städtischen Flächen im Stadtgebiet Saalfeld/Saale verabschiedet.

 

» Infoblatt Glyphosatverzicht in der Stadt Saalfeld/Saale
Zuständiges Amt: » Friedhofsverwaltung
03671 598440
03671 517453
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Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung:

Dienstag  9:00 - 12:00 Uhr  bis 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag  9:00 - 12:00 Uhr  bis 14:00 - 18:00 Uhr

Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Zuständiges Amt: » SG Grünflächen


Ansprechpartner:
Herr Klose
03671 598-365
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Die Nutzung der Feuerstellen mit Grillmöglichkeit - Grillplatz am Saaleufer/Stadion - Grillplatz „Sieben Linden“, Beulwitz ist kostenfrei für Vereine, Wandergruppen usw. möglich. Telefonische oder schriftliche Anzeige der beabsichtigten Nutzung ist erforderlich.
Die beabsichtigte Nutzung der Feuerstelle „Eckardtsanger“ ist beim Amt für Kinder/Jugend/Sport, Frau Giller, unter Tel. 03671 598-318 anzuzeigen.

Zuständiges Amt: » SG Grünflächen


Ansprechpartner:
Frau Garnat
03671 598-362
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- Erteilen von Genehmigungen zur Benutzung von öffentlichen Grünanlagen über die eigentliche Zweckbestimmung hinaus - zum Beispiel: Aufgrabungen bei geplanten Bauarbeiten, Nutzung von Grünflächen als vorübergehende Baustelle, Freiluftveranstalungen

Erforderliche Unterlagen zur Bearbeitung sind: ein formloser Antrag und ein Lageplan

- Hinweise und Anfragen zur Pflege von städtischen Grünflächen einschließlich Schlosspark und Park Bergfried

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Zuständiges Amt: » Haushalt/Steuern
03671 598-263
03671 598-269
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Ansprechpartner:
Frau Kersten
03671 598-255
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Steuerzahlungstermin für Grundsteuer

Die Grundsteuer ist zu folgenden Fälligkeiten zu zahlen:

15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November

bzw. zu den in den aktuellen Grundsteuerbescheiden angegeben Terminen.

Steuerzahler, die keinen Lastschrifteinzug oder Dauerauftrag vereinbart haben, werden gebeten, die Steuerbeträge unter Angabe ihrer Finanzadressnummer als Zahlungsgrund auf folgendes Konto zu überweisen bei der
Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
IBAN  DE82830503030000000060
BIC    HELADEF1SAR

Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, der Steuerabteilung im Rathaus Zi. 1.11 eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen vom Konto des Steuerpflichtigen zu erteilen.

Informationen zur Grundsteuerreform

Im Rahmen der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 wird für steuerpflichtigen Grundbesitz eine Neubewertung vorgenommen. Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 01.01.2022. Das zuständige Finanzamt verschickt ab April 2022 an alle Eigentümer von Grundbesitz ein Informationsschreiben mit Hinweisen zu Abgabeterminen und zur Form der elektronischen Abgabe. Erklärungsvordrucke werden nicht verschickt.

Woher bekomme ich die Vordrucke?

Diese sind in erster Linie über das Internet abzurufen. In Härtefällen können sie schriftlich beim zuständigen Finanzamt angefordert werden (wer keinen Internetzugang hat).

Bis wann muss die Abgabe erfolgen?

Ab 01.07.2022 kann die Erklärung über ELSTER eingereicht werden; letzter Abgabetermin ist der 31.10.2022.

Wie erfolgt die Abgabe?

Die Erklärungsvordrucke sind elektronisch dem Finanzamt zu überstellen. Möglich ist das über das ELSTER-Programm.

Die Erklärung ist selbstständig auszufüllen, kann aber auch von einem Steuerberater ausgefüllt und übersandt werden.

Lohnsteuerhilfevereine dürfen hier nicht handeln.

Auch die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale, sind nicht befugt, die Erklärungsvordrucke für die Bürger auszufüllen oder zu verschicken.

Was ist der Inhalt der Grundsteuererklärung?

  • Persönliche Angaben
  • Lage des Grundstückes/Gemarkung
  • Flurstücksnummer
  • Grundstücksgröße
  • Grundstücksart/Nutzungsart
  • Bodenrichtwert

Wie komme ich an die Informationen zum Grundstück?

Bodenrichtwerte zur Hauptfeststellung Stichtag 01.01.2022 über:

Grundsteuer Viewer Thüringen (spätestens ab 01.07.2022 verfügbar)

www.thueringenviewer.thueringen.de oder www.boris.thueringen.de

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform über:

grundsteuer.thueringen.de oder Fragen per Email an grundsteuer@tfm.thueringen.de

 

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