Anliegen von A bis Z
gefundene Ergebnisse:03671 598-385
03671 598-167
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Ansprechpartner:
Frau Wolfram
03671 598-373
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» Satzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen in der Stadt Saalfeld
Ansprechpartner:
Herr Krieck
03671 598-366
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Anzeigen von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Gebiet der Stadt Saalfeld/Saale durch Wild (Fläche der Jagdgenossenschaft) werden mündlich oder schriftlich erbeten.
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Bei gewünschtem Bezug von Sozialwohnungen ist in jedem Fall ein Wohnberechtigunsschein erforderlich.
Formulare:
- Antrag Wohnberechtigungsschein
- Einkommenserklärung Haushaltsangehörige - Wohnberechtigungsschein
- Einkommenserklärung Wohnungssuchender - Wohnberechtigungsschein
Antragstellung ist nur am Hauptwohnsitz möglich!
Bitte mitbringen: Einkommensnachweise aller Familienmitglieder
Verwaltungsgebühr: 10,00 €
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Ansprechpartner:
Frau Knauer
03671 598-395
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Frau Adebahr
03671 598-391
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Frau Jacobs
03671 598-381
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Frau Freytag
03671 598-394
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Frau Heinold
03671 598-393
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Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um die Kosten für eine angemessene Wohnung zu tragen, können Sie Wohngeld beantragen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss u. a. für den Eigentümer eines Eigenheims) erhalten.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, ist abhängig
- von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe der Miete bzw. Belastung unter Beachtung der Höchstbeträge gemäß Wohngeldgesetz und
- dem monatlichen Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt), wenn bei der Leistungsberechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.
» Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)» Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
» Hinweise zum Wohngeld