Anliegen von A bis Z
HOMESTADT & VERWALTUNGBürgeranliegen ∎ Anliegen A-Z

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gefundene Ergebnisse:


Die Einfache Melderegisterauskunft (§ 44 Bundesmeldegesetz) umfasst lediglich die Erteilung von Name, Vorname und Anschrift und ggf. dem Umstand, dass eine Person verstorben ist. (ohne genaue Sterbedaten)

Sollte ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden so kann auf Antrag eine Erweiterte Melderegisterauskunft (§ 45 Bundesmeldegesetz) erteilt werden. Diese umfasst zusätzliche Angaben entsprechend des glaubhaft gemachten Interesses.

Gebühren:
11,00 Euro Einfache Auskunft - nicht gewerbliche Anfragen
13,00 Euro Einfache Auskunft - gewerbliche Anfragen
14,00 Euro Erweiterte Auskunft

Zuständiges Amt: » Kurverwaltung

Zuständiges Amt: » Wohngeld/Soziales

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Veröffentlicht wurde der Mietspiegel 2022 im Amtsblatt 23/2021 vom 16.12.2021.

» Saalfelder Mietspiegel (ab 2022)
Zuständiges Amt: » Standesamt / Urkundenstelle
03671 598-281
03671 598-290
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Ansprechpartner:
Frau Gengnagel
03671 598-281
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Frau Lippert
03671 598-278
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Benötigte Unterlagen: Personalausweis

Gesamt: 210