Anliegen von A bis Z
gefundene Ergebnisse:03671 598-321
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Ansprechpartner:
Frau Raabe
03671 598-322
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Das Archiv der Stadt Saalfeld/Saale bewahrt wesentliche Überlieferungen der Geschichte, der Rechts- und Verwaltungspraxis, heimatgeschichtlicher Ereignisse sowie Fotodokumente und Plakate auf. Neben der Sicherung des wertvollen vorhandenen Kulturgutes ist es auch zuständig für die laufende Übernahme des archivwürdigen Registraturgutes aus der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale. Die historisch wertvollen Quellen vom 14. Jahrhundert bis in die heutige Zeit hineinreichend stehen jedem interessierten Bürger, Familienforscher sowie Schüler und Student zur Verfügung. Grundlage für die Archivnutzung sind die Archivsatzung der Stadt Saalfeld/Saale und die entsprechende Gebührensatzung; beide erlassen am 5. Jan. 1998.
» Antrag auf Benutzungsgenehmigung03671 5368-12
03671 5368-11
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Ansprechpartner:
Herr Ellmer
03671 5368-12
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Herr Schüner
03671 5368-12
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Die Freiwillige Feuerwehr Saalfeld/Saale verfügt über die Atemschutzübungsstrecke des Landkreises Saalfeld – Rudolstadt. Sie dient der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrkameradinnen und – kameraden im Atemschutz. Unter realitätsnahen Bedingungen werden körperliche Leistungsfähigkeit sowie einsatztaktisches Verhalten trainiert. Übungszeiten finden in der Regel wochentags ab 18:00 Uhr und samstags ab 9:00 Uhr statt. Wochentags ab 18:00 Uhr sollten nicht mehr als 15 Teilnehmer zur Atemschutzübung vorgesehen werden. Andere Vereinbarungen sind möglich. Die Anmeldung erfolgt über die Feuerwehr Saalfeld/Saale oder den Kameraden Herold (0171 6874916).
Weitere Informationen:
Atemschutzübungsstrecke Freiwillige Feuerwehr Saalfeld/Saale Kamerad Holger Herold
03671 598-296
03671 598-369
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Zur Vorlage beim Standesamt. Wird in der Regel für die Eheschließung benötigt.
Nennt sich jetzt „Erweiterte Meldebescheinigung“!
Benötigte Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Bemerkungen: persönliche Vorsprache oder Antrag über E-Mail
Gebühr: 8,00 €
Ansprechpartner:
Herr Hocke
03671 598-354
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- Genehmigung zur Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum
- Anträge sind im Tiefbauamt erhältlich, 14-tägige Bearbeitungszeit
HINWEIS: Für Straßensperrungen ist die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde (03671/598287) zuständig.
03671 598-296
03671 598-369
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Eine Auskunftserteilung ist nur zulässig, wenn die angefragte Person eindeutig und unverwechselbar zu identifizieren ist, sowie die Erklärung enthalten ist, dass die angeforderten Daten nicht zu Werbezwecken oder für den Adresshandel verwendet werden.
Gebühren:
11,00 Euro Einfache Auskunft - für Privatpersonen
13,00 Euro Einfache Auskunft - für gewerbliche Zwecke
14,00 Euro Erweiterte Auskunft