Anliegen von A bis Z
gefundene Ergebnisse:
Zuständiges Amt: » SG Einwohnerwesen
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Benötigte Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung oder Mietvertrag
Bemerkungen:
gebührenfrei, persönliche Vorsprache, eine Familie mit demselben bisherigen und künftigen Wohnsitz kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen, Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug einer neuen Wohnung erfolgen
Zuständiges Amt: » Stadtkämmerei
03671 598-250
03671 598-269
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Ansprechpartner:
Frau Sänger
03671 598-250
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Frau Sänger
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- Unbedenklichkeitsbescheinigung über gezahlte städtische Steuern und Gebühren
Gebühren:
5,00 EUR
Zuständiges Amt: » SG Einwohnerwesen
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- für ärztliche Erst- und Nachuntersuchung für Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind
Benötigte Unterlagen:
Geburtsurkunde, Kinderausweis oder Personalausweis des Jugendlichen Bemerkungen: persönliche Vorsprache, Ausbildungsbescheinigung bei Nachuntersuchung