Anliegen von A bis Z
gefundene Ergebnisse:Anträge auf Bildung und Teilhabe erhalten Personen die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Wohngeld beziehen. Die Anträge erhalten Sie im Bürgerservice der Stadtverwaltung oder im Landratsamt. Die Antragsbearbeitung erfolgt ausschließlich im Landratsamt - Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld/Saale.
03671 598-283
03671 598-280
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In der Stadt Saalfeld/Saale sind das Osterfeuer und das Walpurgisfeuer als Brauchtumsfeuer bestimmt. Die Antragstellung kann telefonisch erfolgen.
Die Termine für die 2x im Jahr stattfindenden Sonderverbrennungen vergibt das Landratsamt.
Eltern, deren Kinder ab dem 01.01.2007 geboren sind, erhalten bei Antragstellung für maximal 14 Monate ca. 67 % des letzten Nettoeinkommens als Bundeselterngeld für den Erziehungsurlaub.
Nähere Informationen zur genauen Höhe des Elterngeldes, notwendige Antragsunterlagen etc. sind bitte bei den zuständigen Sachbearbeitern im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt(Jugendamt) zu erfragen.
- Auskunft
- Antragstellung, Berechnung, Beratung
- Änderungen
Ansprechpartner:
Buchstabe A-K
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Rainweg 81
Telefon: 03671 823-612
Buchstabe L-Z
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Rainweg 81
Telefon: 03671 823-619
03671 598-227
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www.saalfeld.de
Ansprechpartner:
Herr Mielke
03671 598-203
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Frau Steinbach
03671 598-225
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» Wahlhelferentschädigungssatzung vom 5. Oktober 2007