Anliegen von A bis Z
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gefundene Ergebnisse:

Zuständiges Amt: » Stadtplanungsamt
03671 598-385
03671 598-167
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Ansprechpartner:
Herr Leiteritz
03671 598-386
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Herr Föhse
03671 598-387
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Zuständiges Amt: » Haushalt/Steuern
03671 598-263
03671 598-269
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Ansprechpartner:
Frau Schulze
03671 598-264
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Steuerzahlungstermin für Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist zu folgenden Fälligkeiten zu zahlen:

15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November

bzw. zu den in den aktuellen Gewerbesteuerbescheid angegeben Terminen.

Steuerzahler, die keinen Lastschrifteinzug oder Dauerauftrag vereinbart haben, werden gebeten, die Steuerbeträge unter Angabe ihrer Finanzadressnummer als Zahlungsgrund auf folgendes Konto zu überweisen bei der:
Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
IBAN  DE82830503030000000060
BIC    HELADEF1SAR

Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, der Steuerabteilung im Rathaus Zi. 1.11 eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen vom Konto des Steuerpflichtigen zu erteilen.

 

» Antrag auf Erteilung der steuerlichen Unbedenklichkeit
Zuständiges Amt: » SG Gewerbe
03671 598-285
03671 598-143
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Ansprechpartner:
Frau Menger
03671 598-282
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Frau Männel
03671 598-285
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Die Gewerbeummeldung muss schriftlich erfolgen.


Anträge sind ebenso erhältlich im Bürgerservice der Stadt Saalfeld/Saale, Markt 6, Telefon : 03671 598-294

» Gewerbeummeldung.pdf
» Beiblatt gesetzliche Vertreter.pdf
» Beiblatt Tätigkeiten.pdf

Gebühren:  13,00 Euro

Antrag

Zuständiges Amt: » Gleichstellungsbeauftragte
03671 598-212
03671 598-378
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Ansprechpartner:
Frau Nehring
03671 598-212
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Gesetz zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes und zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 6. März 2013

§ 23
Externe Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

(1) Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten haben darauf hinzuwirken, Benachteiligungen abzubauen und das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen.
Zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören alle die Gleichstellung der Geschlechter betreffenden Angelegenheiten. Sie fördern die berufliche Entwicklung und Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und unterstützen Initiativen gegen Arbeitslosigkeit. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erfüllen Querschnittsaufgaben, die fachübergreifend alle Bereiche der Kommunalpolitik und -verwaltung berühren können.

(2) Zur Förderung der Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gemeinden und Landkreisen haben die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten insbesondere folgende Aufgaben:

1. Zusammenarbeit mit und Unterstützung von Frauengruppen,-verbänden und -vereinen sowie von Frauenhäusern und -schutzwohnungen,

2. Zusammenarbeit mit gesellschaftlich wichtigen Gruppen von gleichstellungspolitischer Bedeutung,

3. Kontakt mit Stellen des Bundes, der Länder und Kommunen, die für ihren Aufgabenbereich von Belang sind,

4. Initiierung eigener Maßnahmen struktureller und präventiver Art,

5. Mitwirkung bei der Organisation oder Durchführung von Veranstaltungen oder Fortbildungsmaßnahmen,

6. Beratung und Hilfe für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger zu Angelegenheiten und Fragen der Chancengleichheit,

7. Unterstützung der Dienststellenleitung bei Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit und Initiierungvon Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung aufgrunddes Geschlechts, häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt, Nachstellen sowie

8. Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen ihres dienstlichen Auftrags.

Gesamt: 24