Anliegen von A bis Z
gefundene Ergebnisse:03671 598-283
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Ansprechpartner:
Herr Hüttl
03671 598-287
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Herr Wiegand
03671 598-277
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Notwendige Unterlagen: Personalausweis, Fahrzeugschein, Nutzungsüberlassungserklärung bei abweichendem Fahrzeughalter
Hinweis: Anträge für das Folgejahr werden erst ab dem 1. November des laufenden Jahres entgegengenommen.
» Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises03671 598-451
03671 598-459
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Stadt- und Kreisbibliothek Saalfeld
Markt 7
Öffnungszeiten:
Montag | 13:00 - 18:00 Uhr |
Dienstag | 09:30 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:30 - 18:00 Uhr |
Freitag | 13:00 - 18:00 Uhr |
Samstag | 09:30 - 12:30 Uhr |
Zweigbibliothek Gorndorf
A.-Schweitzer-Straße 132
Öffnungszeiten:
Montag | 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 13:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 13:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 13:00 - 17:00 Uhr |
Zweigbibliothek Schmiedefeld
Schmiedefelder Straße 35
Öffnungszeiten:
Mittwoch | 16:00 - 18:00 Uhr |
Für die Benutzung der Stadt- und Kreisbibliothek Saalfeld mit ihren Zweigbibliotheken entstehen folgende Gebühren:
1. |
Jahresgebühr für Benutzer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, je Benutzerausweis |
frei |
Jahresgebühr für Benutzer nach Vollendung des 18. Lebensjahres, jurist. Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, je Benutzerausweis |
15 € |
|
Partnerkarte (2 Benutzerausweise für 2 Erwachsene), jährlich |
25 € |
|
Kooperativbenutzer, Saalfeldpass, Ehrenamtscard, jährlich je Benutzerausweis |
frei |
|
Jahresgebühr für Schwerbehinderte, Studenten, Azubis (Vorlage Ausweis), je Benutzerausweis |
7 € |
|
Monatskarte, monatlich |
3 € |
|
2. |
Ersatzausstellung eines Benutzerausweises nach Vollendung des 18. Lebensjahres |
5 € |
Ersatzausstellung eines Benutzerausweises bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres |
3 € |
|
3.
|
Versäumnisgebühr für das Überschreiten der Leihfrist pro Medium und pro angefangene Woche
|
0,50 €
|
Pauschale pro Mahnbrief |
1 € |
|
4.
|
Bearbeitungsgebühr für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars
|
3 € |
5. |
Vorbestellgebühr pro Medium |
1 € |
6. |
Fernleihe/Bestellgebühr pro Medium |
2 € 1 € 3 € |
7. |
Kopien und Ausdrucke pro Seite s/w A4 s/w A3 |
0,10 € 0,20 € |
farbig A4 |
0,50 € |
|
Für die ausschließliche Benutzung der Zweigbibliothek Schmiedefeld |
||
1. | Jahresgebühr je Benutzerausweis | 5 € |
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Saalfelder Bibliothek.
Anträge auf Bildung und Teilhabe erhalten Personen die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Wohngeld beziehen. Die Anträge erhalten Sie im Bürgerservice der Stadtverwaltung oder im Landratsamt. Die Antragsbearbeitung erfolgt ausschließlich im Landratsamt - Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld/Saale.
03671 598-283
03671 598-280
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In der Stadt Saalfeld/Saale sind das Osterfeuer und das Walpurgisfeuer als Brauchtumsfeuer bestimmt. Die Antragstellung kann telefonisch erfolgen.
Die Termine für die 2x im Jahr stattfindenden Sonderverbrennungen vergibt das Landratsamt.