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Zuständiges Amt: » SG Einwohnerwesen
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Innerhalb Deutschlands:
Es müssen lediglich Nebenwohnsitze abgemeldet werden.
Wegzug ins Ausland:
Hier muss auch die Hauptwohnung (o. Einzige Wohnung) abgemeldet werden. Zuständig ist die Meldebehörde am Hauptwohnsitz.
Zur Abmeldung benötigte Dokumente:
Personalausweis/ggf. Reisepass
gebührenfrei
» Abmeldeformular