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Zuständiges Amt: » SG Einwohnerwesen
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Benötigte Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung oder Mietvertrag
Bemerkungen:
gebührenfrei, persönliche Vorsprache, eine Familie mit demselben bisherigen und künftigen Wohnsitz kann sich von einem Meldepflichtigen vertreten lassen, Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug einer neuen Wohnung erfolgen