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AKTUELLES ∎ Nachrichten und Informationen ∎ News vom 22.02.2023

Wohngeld Plus: Antragsaufkommen steigt


Seit Jahresbeginn werden Menschen mit geringem Einkommen mit dem „Wohngeld Plus“ stärker bei den Wohnkosten entlastet. Zum einen steigt der durchschnittliche Zuschussbetrag und zum anderen sind mehr Menschen berechtigt. Anträge sollten daher Haushalte mit geringem Einkommen stellen. Die Wohngeldhöhe hängt vom Einkommen, der Miete und der Haushaltsgröße ab. Es ist allerdings nicht möglich, Wohngeld und Bürgergeld (oder andere Transferleistungen) gleichzeitig zu erhalten. Wohngeld ist als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder als Zuschuss zur Belastung (Lastenzuschuss u. a. für den Eigentümer eines Eigenheims/einer Eigentumswohnung) möglich.

Wohngeldanträge auf saalfeld.de

Die Wohngeldstelle der Saalfelder Stadtverwaltung ist für alle Bürgerinnen und Bürger der der Stadt Saalfeld/Saale einschließlich ihrer Ortsteile zuständig. Derzeit gibt es keine normalen Sprechzeiten, der persönliche Kontakt zum Sachbearbeiter ist nur mit Terminvereinbarung möglich.

Die bundeseinheitlichen Wohngeldanträge sind auf saalfeld.de (Stadt & Verwaltung | Bürgeranliegen | Anliegen A-Z) zum Download verfügbar, liegen im Bürgerservice zur Abholung bereit oder können via Post nach telefonischer Anforderung (03671/598394) zugeschickt werden. Ausgefüllte Anträge können per Post zurückgesandt, via E-Mail wohngeld@stadt-saalfeld.de und Fax 03671/598380 eingereicht, im Bürgerservice oder nach telefonischer Terminvereinbarung in der städtischen Wohngeldstelle abgegeben werden. Anträge für Heimbewohner sind noch nicht digital verfügbar.

80 Prozent mehr Anträge

„Wir haben derzeit etwa 80 Prozent mehr Anträge. Die Tendenz ist steigend. Dies führt unweigerlich zu längeren Bearbeitungszeiten. Derzeit – jedoch einzelfallabhängig – beträgt die Zeit vom Antragseingang bis zum Bescheidversand etwa zwölf Wochen“, beschreibt Iris Kürbis, Leiterin Wohngeld/Soziales, und ergänzt: „Von telefonischen Nachfragen bitten wir daher Abstand zu nehmen. Es braucht etwas mehr Geduld.“ Zum Abfangen der Antragsflut wird aktuell durch interne Umsetzung eine Person mehr eingesetzt. Ob diese Maßnahme ausreichend, temporär oder dauerhaft ist, werden die Entwicklungen in der Wohngeldbearbeitung 2023 zeigen.

Die Bearbeitungszeit hängt zudem vom Rechenlauf des Landesrechenzentrums ab. Die Anträge werden vor Ort eingegeben und bearbeitet. Die Bescheiderteilung selbst erfolgt durch das Landesrechnungszentrum. Der Rechenlauf, d. h. die Datenübertragung und -verarbeitung, erfolgt lediglich zweimal im Monat, 24 Mal im Jahr. „Je Rechenlauf steigt das Bearbeitungsaufkommen seit zwei Jahren kontinuierlich. Fanden 2021 noch ca. 40 Bearbeitungen pro Rechenlauf statt, waren es 2022 bereits ca. 60 und seit Jahresbeginn 2023 ca. 95 Bearbeitungen pro Rechenlauf. Hinzu kommen die Bewilligungen für die Heizkostenzuschüsse“, verdeutlicht Iris Kürbis.


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Ansprechpartner

Christopher Mielke

  03671 598-203     Email schreiben...
Sina Rauch
03671 598-205     Email schreiben...