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AKTUELLES ∎ Nachrichten und Informationen ∎ News vom 09.04.2024

Schulanmeldung zum Schuljahr 2025/2026 steht bevor


Die Schulanmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/2026 steht bevor.

 

Im Thüringer Schulgesetz und in der Thüringer Schulordnung werden die Formalitäten zur Schulanmeldung wie folgt regelt:

„Alle Kinder, die bis zum 1. August des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, sind [...] an einer der zuständigen Grundschulen, anzumelden [...] . Ein Kind, das am 30. Juni eines Jahres mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am  1. August desselben Jahres in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.“

„[...] Die Eltern melden die Kinder in der Zeit vom 2. bis 10. Mai zum Schulbesuch für das übernächste Schuljahr an. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde vorzulegen.“ (ThürSchO)

„Ein schulpflichtiges Kind kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern einmal für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn aufgrund einer medizinischen Indikation die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind. Die Entscheidung trifft der Schulleiter insbesondere auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung.“ (ThürSchG)

Gemäß § 14 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) hat der staatliche Schulträger Stadt Saalfeld/Saale im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium abgegrenzte Schulbezirke festgelegt. Bei der Schulanmeldung ist lt. § 139 der Thüringer Schulordnung (ThürSchuO) zu beachten:

Zur Aufnahme in die Klassenstufe 1 [...] an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk [...] wählen die Eltern mit jeweils einem Erst- und Zweitwunsch die Schulen, an denen ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Anmeldung wird an der Erstwunschschule abgegeben. [...] Über die Aufnahme eines Schülers entscheidet der Schulleiter im Rahmen der Aufnahmekapazität der Schule.

Die Staatlichen Grundschulen des Schulträgers Stadt Saalfeld/Saale, Staatliche Grundschule „Caspar Aquila“, Staatliche Grundschule „Marco Polo“, Staatliche Grundschule „Am Roten Berg“ und Staatliche Grundschule Dittrichshütte, bilden demnach einen gemeinsamen Schulbezirk. Dieser umfasst das Gebiet der Stadt Saalfeld/Saale einschließlich der Ortsteile Saalfeld, Altsaalfeld, Garnsdorf, Graba, Köditz, Obernitz, Remschütz, Gorndorf, Beulwitz (mit Aue am Berg, Beulwitz, Crösten, Wöhlsdorf), Arnsgereuth, Saalfelder Höhe (mit Bernsdorf, Birkenheide, Braunsdorf, Burkersdorf, Dittersdorf, Dittrichshütte, Eyba, Hoheneiche, Kleingeschwenda, Knobelsdorf, Lositz-Jehmichen, Reschwitz, Unterwirbach, Volkmannsdorf, Wickersdorf, Wittmannsgereuth und Witzendorf) und Wittgendorf.

Die Staatliche Grundschule Schmiedefeld bildet für die Ortsteile Reichmannsdorf mit Gösselsdorf und Schmiedefeld zusammen mit den Ortsteilen der Stadt Neuhaus Lichte und Piesau einen separaten Schulbezirk.

 

Hinweise zur Anmeldung in den Grundschulen im direkten Stadtgebiet:

Die Anmeldung erfolgt in der Regel an der nächstgelegenen Grundschule vom Wohnsitz des Kindes aus. Die Eltern wählen eine Erst- und Zweitwunschschule aus und geben die Anmeldung nur in der Erstwunschschule ab. Die Zweitwunschschule (eine staatliche Schule) muss trotzdem eingetragen werden. Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt und von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis erforderlich. Ebenso ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen bzw. als Kopie beizufügen.

Die Reihenfolge des Eingangs der Anträge entscheidet nicht über die Aufnahme.

1. Staatliche Grundschule „Caspar Aquila“, Aquilastraße 3

www.caspar-aquila-schule-saalfeld.de, Telefon: 03671-33128

Die Formulare und Hinweise stehen zum Download auf der Internetseite der Schule bereit oder können auch von 08:00 bis 14:00 Uhr persönlich in der Schule abgeholt werden. Die Abgabe der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 02. bis 10.05.2024 in der Schule bzw. auf dem Postweg.

2. Staatliche Grundschule „Marco Polo“ Saalfeld, Reinhardtstraße 24

www.marco-polo-grundschulde.de, Telefon: 03671-531160

Die Eltern erhalten die Informationen sowie die Formulare zur Schulanmeldung ab dem 08.04.2024 über die Schulhomepage. Die Abgabe der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 02. bis 10.05.2024 auf dem Postweg.

Bei besonderem Bedarf können telefonisch weitere Absprachen getroffen werden.

3.    Staatliche Grundschule „Am Roten Berg“ Saalfeld-Gorndorf, Albert-Schweitzer-Straße 130

www.lernspatzen.de, Telefon: 03671-641001

Die Formulare und Hinweise stehen zum Download auf der Internetseite der Schule bereit oder können auch während der Geschäftszeiten persönlich in der Schule abgeholt werden. Die Abgabe der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 02. bis 10.05.2024 in der Schule bzw. auf dem Postweg.

 

Hinweise zur Anmeldung in den Grundschulen außerhalb des direkten Stadtgebietes:

 4. Staatliche Grundschule Dittrichshütte, OT Braunsdorf, Oberwirbacher Weg 1

Telefon: 036741-2241

Die Abgabe der Unterlagen erfolgt an folgenden Tagen: 02., 06. und 07. Mai 2024 in der Schule bzw. auf dem Postweg. Am 02.05.2024 steht in der Zeit von 12:30 bis 15:00 Uhr vor Ort auch die Schulleitung zu persönlichen Gesprächen für die Eltern im Bedarfsfall bereit. Die Eltern erhalten die Informationen zur Anmeldung über Elternbriefe mit den erforderlichen Unterlagen. Diese werden direkt durch die Schule über die Kindergärten oder per Postversand verteilt.

Bei besonderem Bedarf können telefonisch weitere Absprachen getroffen werden.

5. Staatliche Grundschule Schmiedefeld, OT Schmiedefeld, Am Markt 7

Telefon: 036701-61094

Die Abgabe der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 02. bis 10. Mai 2024 in der Schule bzw. auf dem Postweg. Am 02.05.2024 steht in der Zeit von 12:00 bis 16:00 Uhr vor Ort auch die Schulleitung zu persönlichen Gesprächen für die Eltern im Bedarfsfall bereit. Am 29.04.2024 findet in Vorbereitung der Schulanmeldung ein Informationselternabend in der Schule statt. Die Einladungen zu diesem Elternabend und die erforderlichen Formulare werden über die Kindergärten oder per Postversand an die Eltern verteilt.

 

Für die Schülerbeförderung gelten an den Staatlichen Grundschulen grundsätzlich die Regelungen des § 4 ThürSchFG. Die Übernahme bzw. Erstattung von Schülerbeförderungskosten durch den Schulträger kann erfolgen, wenn die Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz des Schülers und der angemeldeten Grundschule über zwei Kilometer beträgt und auch nur für die kürzeste und verkehrsübliche Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Grundschule.


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Ansprechpartner

Christopher Mielke

  03671 598-203     Email schreiben...
Sina Rauch
03671 598-205     Email schreiben...