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AKTUELLES ∎ Nachrichten und Informationen ∎ News vom 04.05.2022

Deutschlandweite Volkszählung: Am 15. Mai startet der Zensus 2022


Vorbereitungen laufen seit Monaten auch im Landkreis – und sind jetzt abgeschlossen – bei der Stichprobenbefragung gilt Auskunftspflicht.
Parallel erfolgt auf dem Postweg auch eine Gebäude- und Wohnraumzählung.

 

Nach gut zehn Jahren gibt es wieder eine deutschlandweite Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung: den Zensus 2022. Ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer befragen deshalb ab Mitte Mai auch im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wieder ausgewählte Haushalte. Für die Durchführung des Zensus hat die Kreisverwaltung eine der insgesamt 22 Zensus-Erhebungsstellen in Thüringen eingerichtet. Sie setzt im Auftrag des Bundes und der Länder die Erhebung vor Ort um. Die Erhebungsstelle befindet sich in den Räumlichkeiten des Bildungszentrums Saalfeld, Bahnhofstr. 6a, 07318 Saalfeld.

Für Fragen zum Zensus 2022 im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, die nach der allgemeinen Informationen noch offen sind, können Sie sich auch an das Team der Erhebungsstelle mit Erhebungsstellenleiter Clemens Wiemer und seiner Stellvertreterin Anett Görting in Saalfeld wenden. Dieses erreichen Sie per E-Mail unter zensus2022@kreis-slf.de oder telefonisch unter der Telefonnummer 0 36 71/82 3-8 04 oder -82 3-8 04 805.

Wie erfolgt die Haushaltebefragung?

Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt werden circa 3800 Haushalte mit rund 15000 Personen direkt befragt. Die Befragungen werden durch ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte (Interviewer) durchgeführt. Alle Interviewer erhalten einen amtlichen Ausweis, der vor der Haustürbefragung vorzuzeigen ist. Das Interview selbst dauert zwischen fünf und zehn Minuten und findet an der Haustür statt. Interviewer werden nicht die Wohnung betreten.

Jeder Interviewer erhält zunächst eine bestimmte Anzahl von Adressen aus der Zufallsstichprobe. Anschließend erfolgt eine Vorbegehung dieser Anschriften. Dabei werden Basisdaten geprüft: Wo ist die Anschrift, handelt es sich um ein Wohngebäude, ist eine gewerbliche Nutzung oder ein Gebäudeleerstand erkennbar oder gibt es weitere Besonderheiten? Für alle Bürger-/ innen, welche entsprechend der Stichprobenziehung befragt werden, besteht Auskunftspflicht.

Bei dieser Inaugenscheinnahme der Gegebenheiten vor Ort oder in deren Folge verteilen die Interviewer Terminankündigungskarten mit einem Terminvorschlag und ihren Kontaktdaten. Bei Fragen zum vorgeschlagenen Termin oder einem anderen Terminwunsch kann direkter Kontakt zu dem Interviewer aufgenommen werden. Beim Zustandekommen des Termins erfolgt die sogenannte Existenzfeststellung, auch Ziel 1-Befragung genannt. Dabei erfragen die Interviewer einige wenige Basismerkmale zu allen in der Wohnung lebenden Personen, bezogen auf den Stichtag 15. Mai 2022. Ein Haushaltsmitglied ist für weitere Haushaltsmitglieder wie Partner oder Kinder stellvertretend auskunftsfähig, im Fachausdruck heißt das Proxy-Interview.

Für etwa jeden zweiten Haushalt ist eine tiefergehende Befragung vorgesehen, die im Regelfall über einen Onlinefragebogen erfolgen soll. In diesem Fall erhalten die Befragten von den Interviewern für alle Haushaltsmitglieder Zugangsdaten für den weitergehenden Online-Fragebogen, der innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt auszufüllen ist.

Wenn die Möglichkeit zur Online-Befragung nicht besteht, informieren die Erhebungsbeauftragten vor Ort über die Alternativen.

Der Zensus – Grundlage für künftige Entscheidungen der Verwaltungen

Der Zensus 2022 ist eine statistische Erhebung. Er ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Außerdem zählt der Zensus alle Wohnungen und Gebäude mit Wohnraum. Der Zensus ist nötig, weil viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen beruhen. Damit dafür verlässliche Daten vorliegen, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig. Sie ist die Grundlage für die Planung von Wohnungen, Verkehrsnetzen und Bildungseinrichtungen. Auf Basis der Bevölkerungszahlen erfolgen auch die Einteilung der Wahlkreise, die Stimmenverteilung im Bundesrat und kommunale sowie Länder-Finanzausgleiche.

Bei der Haushaltebefragung werden gut zehn Millionen Menschen in Deutschland stichprobenartig befragt. Das Ergebnis wird auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. Die Anschrift der Befragten wurde zufällig ausgewählt.

Ein wesentliches Ziel des Zensus 2022 ist die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. Die Grundlage hierfür bilden die Melderegister der Städte und Landkreise. Nicht alle Angaben darin sind jedoch immer präzise und aktuell, da es im Laufe der Zeit zu Über- und Untererfassungen kommen kann. Man spricht hier auch von „Karteileichen“ und „Fehlbeständen“ in den Registern. Mit den Einwohnerbefragungen können diese Ungenauigkeiten statistisch korrigiert werden.

Neben der stichprobenartigen Haushaltebefragung werden auch besondere Wohnformen wie Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte im Rahmen des Zensus erhoben. Hierzu zählen zum Beispiel Auszubildendenwohnheime, Alten- und Pflegeheime oder Kinder- und Jugendheime.

Dort ist aufgrund relativ hoher Fluktuation oder unzureichender Meldungen von vielen veralteten oder unvollständigen Angaben in den Registern auszugehen. Deshalb werden dort Daten zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern erfasst. In Wohnheimen werden die Bewohner/-innen direkt befragt, in Gemeinschaftsunterkünften stellvertretend die Einrichtungsleitung.

Umfassende Gebäude- und Wohnraumzählung erfolgt postalisch durch das Thüringer Landesamt für Statistik

Neben der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis erfolgt zudem eine Gebäude- und Wohnraumzählung. Diese erfolgt mittels postalischer Befragung durch das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS). Für alle Fragen rund um das Thema Gebäude- und Wohnraumzählung wird gebeten, sich direkt an das Thüringer Landesamt für Statistik zu wenden. Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 werden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Dies ist notwendig, da in Deutschland Wohnungen und Gebäude in keinem einheitlichen Verwaltungsregister flächendeckend erfasst sind.

Hierbei werden Daten wie Gebäudemerkmale (u. a. Gebäudetyp, Baujahr, Zahl der Wohnungen) sowie Wohnungsmerkmale (u. a. Nutzungsart, Wohnfläche, Anzahl Räume, Nettokaltmiete) erhoben.

Datenschutz hat beim Zensus 2022 höchste Priorität – für die Daten gilt das sogenannte Rückspielverbot

Datenschutz hat beim Zensus 2022 höchste Priorität. Zur Prüfung der persönlichen Eignung mussten alle Interviewer vor Beginn der Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, sofern diese nicht bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Zudem werden alle Interviewer umfassend geschult und auf die Einhaltung der daten- und geheimschutzrechtlichen Vorgaben schriftlich verpflichtet.

Die Erhebungsstelle des Landkreises ist organisatorisch, räumlich und personell von der Verwaltung des Landratsamtes abgeschottet. Für die im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten gilt das sogenannte Rückspielverbot. Das bedeutet, dass für statistische Zwecke erhobene Daten stets nur in eine Richtung fließen – hin zur amtlichen Statistik. Niemals dürfen Einzelangaben aus einer amtlichen Statistik an andere Verwaltungsstellen zurückgespielt werden – weder ans Finanzamt, noch an die Polizei oder an die Meldebehörden.

Die Auswertung der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form, um Rückschlüsse auf einzelne Personen von vornherein auszuschließen. Letztlich gehe es beim Zensus 2022 nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren, sondern eine Datenbasis für die Zukunft zu erhalten.

Noch mehr Informationen zum Zensus 2022

Noch weitergehende Informationen rund um das Thema Zensus 2022 und zur Umsetzung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sind auf der Homepage unter www.kreis-slf.de/landratsamt/zensus abrufbar.

Darüberhinaus sind beim Bundesamt für Statistik online unter www.zensus2022.de  alle Informationen über die Durchführung des Zensus in Deutschland abrufbar.

 

Martin Modes

Presse- und Kulturamt


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