zurück zur Liste

AKTUELLES ∎ Nachrichten und Informationen ∎ News vom 15.09.2011

Neue Vorschriften zur Tierhaltung seit 1. September in Thüringen


Was hat sich geändert? Worauf muss ich achten?

Neue Vorschriften zur Tierhaltung seit 1. September in Thüringen

Ab 01.09.2011 gilt das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren.

Geregelt wird insbesondere die Haltung "normaler" und gefährlicher Hunde. Allerdings gelten die Haltungsbeschränkungen nicht nur in der Hundehaltung, sondern auch für die Haltung sonstiger Tiere ursprünglich wild lebender Arten, die allgemein gefährlich sein können.

Der Freistaat Thüringen hat nun nähere Informationen zusammengestellt, die die neuen Vorschriften erläutern. Auf den Internetseiten des Innenministeriums wurden 58 Fragen gestellt und beantwortet. Dabei wurde auch eine vorläufige Liste der sonstigen gefährlichen Tiere herausgeben.

Häufig gestellte Fragen zum Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)

Hunde

Sonstige gefährliche Tiere

Neu ist für alle Hundehalter - und das gilt für jedes Tier - das dauerhafte Kennzeichnen mit einem Mikrochip durch den Tierarzt sowie die Haftpflichtversicherungspflicht. Beides ist bis 29.02.2012 dem Ordnungsamt nachzuweisen.

Für das Halten gefährlicher Hunde ist zukünftig eine städtische Erlaubnis notwendig. Hundehalter müssen dafür volljährig und zuverlässig sein. Hierbei spielen Alkohol-, Arzneimittel- und Drogenmissbrauch ebenso eine Rolle wie eventuelle Vorstrafen. Außerdem ist ein Sachkundenachweis zu erbringen. Gefährliche Hunderassen sind nach der Rasseliste

  • Pittbull-Terrier,
  • American Staffordshire-Terrier,
  • Staffordshire-Bullterier
  • Bullterrier

sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen. Vorfallsbezogen können Hunde anderer Rassen, u. a. wenn sie bissig geworden sind, durch Wesenstest als gefährliche Hunde eingestuft werden. Wer bisher einen gefährlichen Hund hält, muss die Erlaubnis bis spätestens 30.09.2011 beantragen.

Außerhalb des eingefriedeten Besitztums (umzäuntes Grundstück) dürfen gefährliche Hunde nur noch mit Maulkorb an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Die Halteerlaubnis und ein Personaldokument sind dabei mitzuführen. Wichtig ist auch, dass der Hundeführer jeweils nur einen gefährlichen Hund ausführen darf und körperlich in der Lage ist, diesen sicher zu halten. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen dürfen Minderjährige innerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht oder nur unter Aufsicht des Halters mit gefährlichen Hunden in Kontakt kommen.

Zusätzlich gelten ein grundsätzliches Zucht- und Vermehrungsverbot sowie ein Handelsverbot für gefährliche Hunde. Daher sind die Tiere mit Eintritt der Geschlechtsreife unfruchtbar zu machen.

Die Haltungsbeschränkungen gelten nicht nur in der Hundehaltung, sondern auch für die Haltung sonstiger Tiere ursprünglich wild lebender Arten, die allgemein gefährlich sein können.

Für die Erteilung von Halteerlaubnissen sonstiger gefährlicher Tiere ist ebenso das städtische Ordnungsamt nach dem neuen Gesetz zuständig. Wie bei gefährlichen Hunden müssen die Halter volljährig und zuverlässig sein. Hierbei spielen Alkohol-, Arzneimittel- und Drogenmissbrauch ebenso eine Rolle wie eventuelle Vorstrafen. Hierzu ist ein Führungszeugnis vorzulegen. Außerdem ist ein Sachkundenachweis zu erbringen. Wie eine solche Sachkundeprüfung erfolgen soll, wird das Innenministerium noch per Verordnung regeln.

Wer bisher Tiere nach der vorläufigen Liste gefährlicher Tiere im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ThürTierGefG hält, muss die Erlaubnis bis spätestens 30.09.2011 beantragen.


Bis zum Inkrafttreten der Sachkundeprüfungsverordnung gelten beantragte Haltegenehmigungen als vorläufig erteilt, wenn nicht bereits andere Gründe der Erteilung einer Erlaubnis entgegenstehen.

Wir bitten jeden Tierhalter, sich mit den neuen Bestimmungen vertraut zu machen. Bei Unklarheiten hilft das städtische Ordnungsamt gern weiter (03671/598283 oder ordnungsamt@stadt-saalfeld.de).


zurück zur Liste

Ansprechpartner

Christopher Mielke

  03671 598-203     Email schreiben...
Sina Rauch
03671 598-205     Email schreiben...