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AKTUELLES ∎ Nachrichten und Informationen ∎ News vom 28.05.2020

Landratswahl 2020: Informationen zur Briefwahl


Die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen zur Wahl des Landrates des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt am 28. Juni 2020 erfolgt in den Räumen des Bürgerservice‘ (Bürger- und Behördenhaus, Markt 6, Erdgeschoss).

Anders als im Amtsblatt Nr. 09/20 vom 19. Mai 2020 dargestellt, haben Wahlberechtigte natürlich auch bei dieser Wahl hier die Möglichkeit, ihr Briefwahlrecht direkt vor Ort auszuüben.

Wir bitten dennoch, nur in dringenden Fällen den Bürgerservice für die Beantragung und Abholung der Wahlscheine/Briefwahlunterlagen bzw. der Ausübung des Briefwahlrechts aufzusuchen. Nutzen Sie bitte vorwiegend die elektronische und schriftliche Antragstellung sowie die Möglichkeiten via E-Mail. Wahlberiefe können via Deutsche Post an die Stadt gesandt oder in die Briefkästen der Stadtverwaltung (Markt 1 und Markt 6) geworfen werden. Eine persönliche Abgabe im Bürgerservice ist zu vermeiden.

Zugangseinschränkungen im Bürger- und Behördenhaus während Briefwahl

Wegen der Briefwahl  ist es notwendig, in der Zeit vom 8. Juni 2020 bis einschließlich 13. Juli 2020 den Durchgang im Erdgeschoss des Bürger- und Behördenhauses (Markt 6) zu den hinteren Gebäudeteilen für Besucher zu schließen. Besucher von Abteilungen in hinteren Gebäudeteilen nutzen bitte den Zugang zwischen Goldschmied Sieburg und Tabakhaus Bohr und über den seitlichen Treppenhausanbau. Der Zugang zu den Obergeschossen ist, sofern nicht der Fahrstuhl benutzt werden muss, auch über den Haupteingang des Bürger- und Behördenhauses möglich.

Der Ein- und Ausgang des Bürgerservice befindet sich im angegebenen Zeitraum gleich hinter dem Haupteingang auf der linken Seite unmittelbar hinter der Glasschiebetür und vor dem Treppenaufgang in die Obergeschosse. Die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen erfolgt im eingerichteten Durchgang im Erdgeschoss des Bürger- und Behördenhauses. Die Hygienevorschriften sind zu beachten.

Wahlscheine und Wahlbenachrichtigung

Wahlscheine können zudem von Wahlberechtigten bis zum 26. Juni 2020, 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale, Bürgerservice, Markt 1, 07318 Saalfeld/Saale schriftlich oder mündlich in der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale, Markt 6, Erdgeschoss, Bürgerservice, 07318 Saalfeld/Saale während der allgemeinen Öffnungszeiten beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax (03671/598369), E-Mail (wahlbuero@stadt-saalfeld.de) oder mittels Online-Wahlscheinantrag als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Wer bis zum 7. Juni keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, der hat vom 8. bis zum 12. Juni die Möglichkeit im Bürgerservice Einsicht in das Wählerverzeichnis der Stadt zu nehmen.

Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 8. Juni versandt.


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Ansprechpartner

Christopher Mielke

  03671 598-203     Email schreiben...
Sina Rauch
03671 598-205     Email schreiben...