Schulaufnahme zum Schuljahr 2021/2022 - Information des Amtes für Kindergarten, Schule und Hort der Stadt Saalfeld/Saale
Alle Kinder, die am 01. August 2021 sechs (6) Jahre alt sind (bis 01.08.2015 und früher geboren), unterliegen der Schulpflicht und sind zum Schulbesuch für das Schuljahr 2021/2022 (erster Schultag für die Schulanfänger am 06.09.2021) anzumelden.
Die Anmeldung erfolgt gemäß § 119 (1) Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) vom 20. Januar 1994, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 07. Juli 2011 (GVBl. S. 208) in den örtlich zuständigen Grund- oder Gemeinschaftsschulen.
Bedingt durch die aktuellen Verordnungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie gelten in diesem Jahr folgende geänderte Verfahren für die Schulanmeldung zum Schuljahr 2021/22 für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Saalfeld/Saale:
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Staatliche Grundschule „Caspar Aquila“
Aquilastraße 3, 07318 Saalfeld
www.caspar-aquila-schule-saalfeld.de (Telefon: 03671-33128)
Staatliche Grundschule „Marco Polo“ Saalfeld
Reinhardtstraße 24, 07318 Saalfeld
www.marco-polo-grundschule.de (Telefon: 03671-531160)
Staatliche Grundschule „Am Roten Berg“ Saalfeld-Gorndorf
Albert-Schweitzer-Straße 130, 07318 Saalfeld
www.lernspatzen.de (Telefon: 03671-641001)
Die Eltern, die ihre Kinder zum Schulbesuch an diesen Grundschulen anmelden möchten, orientieren sich bitte auf der Homepage der jeweiligen Einrichtung. Dort stehen die erforderlichen Formulare und Hinweise zum Download bereit. Diese Formulare sind vollständig ausgefüllt, mit den notwendigen Anlagen versehen und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben bis spätestens 20.12.2020 auf dem Postweg an die Schule zu senden bzw. in den Briefkasten der Schule einzuwerfen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann für den 10.12.2020 ein Termin zu einem persönlichen Gespräch mit der Schulleitung im Vorfeld telefonisch vereinbart werden.
Ist die Schülerzahlhöchstgrenze an einer Grundschule erreicht, muss die Einschulung an einer der anderen Grundschulen erfolgen.
Die Reihenfolge der Eingänge der Anmeldungen entscheidet hierbei nicht über eine Aufnahme in die Schule.
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Staatliche Grundschule Dittrichshütte
OT Braunsdorf, Oberwirbacher Weg 1
(Telefon: 036741-2241)
Staatliche Grundschule Schmiedefeld
OT Schmiedefeld, Am Markt 7
(Telefon: 036701 61094)
Die Eltern, deren Kinder zum Schulbesuch im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden, erhalten eine schriftliche Aufforderung zur Schulanmeldung mit allen notwendigen Formularen und Hinweisen. Diese Formulare sind vollständig ausgefüllt, mit den notwendigen Anlagen versehen und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben bis spätestens 20.12.2020 auf dem Postweg an die Schule zu senden bzw. in den Briefkasten der Schule einzuwerfen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann für den 10.12.2020 ein Termin zu einem persönlichen Gespräch mit der Schulleitung im Vorfeld telefonisch vereinbart werden.
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Allgemeine Hinweise:
Kinder, die zum Schuljahr 2020/21 von der Einschulung zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden. Auch Kinder ausländischer Eltern unterliegen der Schulpflicht und sind anzumelden. Die Aufenthaltsbescheinigung ist beizulegen.
Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Die Entscheidung trifft der/die Schulleiter/in im Benehmen mit dem Schularzt. Die Schulpflicht beginnt mit der Aufnahme.
Gemäß § 14 (1) Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) vom 06. August 1993 (GVBl. S. 445) i. d. F. der Bekanntmachung vom 30.04.2003 (GVBl. S. 238), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. S. 530), hat der staatliche Schulträger Stadt Saalfeld/Saale im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium einen abgegrenzten Schulbezirk festgelegt.
Die fünf Staatlichen Grundschulen des Schulträgers Stadt Saalfeld/Saale bilden nach § 14 Abs. 1 Satz 2 ThürSchulG einen gemeinsamen Schulbezirk. Als örtlich zuständige Grundschule gelten deshalb alle fünf Staatlichen Grundschulen in der Stadt Saalfeld/Saale wenn sich der Wohnsitz des Schülers im nachfolgend genannten Bezirk befindet.
Der geltende gemeinsame Schulbezirk der fünf Staatlichen Grundschulen umfasst das Gebiet der Stadt Saalfeld/Saale einschließlich der Ortsteile Saalfeld-Stadt:
01 Saalfeld
02 Altsaalfeld
03 Garnsdorf
04 Graba
05 Köditz
06 Obernitz
07 Remschütz
08 Gorndorf
09 Beulwitz (mit Aue am Berg, Beulwitz, Crösten, Wöhlsdorf)
10 Arnsgereuth
11 Saalfelder Höhe (mit Bernsdorf, Birkenheide, Braunsdorf, Burkersdorf, Dittersdorf, Dittrichshütte, Eyba, Hoheneiche, Kleingeschwenda, Knobelsdorf, Lositz-Jehmichen, Reschwitz, Unterwirbach, Volkmannsdorf, Wickersdorf, Wittmannsgereuth und Witzendorf)
12 Wittgendorf
13 Reichmannsdorf (mit Gösselsdorf)
14 Schmiedefeld
Die Anmeldung erfolgt in der Regel an der nächstgelegenen Grundschule vom Wohnsitz des Kindes. Der/die Schulleiter/in entscheidet über die Aufnahme.
Für die Schülerbeförderung gelten an den Staatlichen Grundschulen grundsätzlich die Regelungen des § 4 ThürSchFG. Die Übernahme bzw. Erstattung von Schülerbeförderungskosten durch den Schulträger kann erfolgen, wenn die Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz des Schülers und der angemeldeten Grundschule über zwei Kilometer beträgt und auch nur für die kürzeste und verkehrsübliche Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Grundschule.
Saalfeld, 2020-11-02
Stadt Saalfeld/Saale
Amt für Kindergarten,
Schule und Hort
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