Hilfe für Wohnungslose - nicht nur bei klirrender Kälte
„Im Gegensatz zu größeren Städten sind in Saalfeld keine Obdachlosen bekannt. Es wird hier von Wohnungslosen gesprochen“, erklärt Iris Kürbis, Abteilung für Wohngeld und Soziales der Stadtverwaltung Saalfeld.
Die Unterkunft Am Watzenbach ist derzeit mit fünfzehn Personen belegt, wobei die Unterbringung von Neuzugängen noch jederzeit möglich ist. Auch in der Unterkunft in der Ratsgasse gibt es noch freie Kapazitäten. Allgemein ist aktuell festzustellen, dass mehr und mehr Personen wohnungslos werden, die neben Alkohol- und Drogen- auch psychische Probleme haben. Jedoch gibt es derzeit keine verstärkten Zugänge.
Besondere Vorkehrungen für die frostige Periode wurden nicht getroffen. Beratungsstellen, wie freie Träger, Wohnungsunternehmen oder Jobcenter sind ganzjährig sensibilisiert, gut vernetzt und kennen die Angebote und Zugangsmöglichkeiten.
Bei den städtischen Unterkünften handelt sich nicht nur um Übernachtungsunterkünfte, sondern um Unterkünfte, die ganztägig genutzt werden können, was bei der aktuellen Kältewelle von Vorteil ist. Beide Häuser werden von einem Hausmeisterservice vor Ort betreut. Zudem ist in der Einrichtung Am Watzenbach eine Sozialarbeiterin der Caritas tätig.
Die Einweisung in eine Wohnungslosenunterkunft ist im Wesentlichen freiwillig. Jedoch kann es in der derzeitigen (Kälte-)Situation notwendig sein, Personen zu ihrem eigenen Schutz in einer solchen Unterkunft unterzubringen. In diesem Fall gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt, der Polizei und falls notwendig, auch mit dem Rettungsdienst. Außerdem hat die Polizei Saalfeld den Zugang zu der Unterkunft Am Watzenbach und kann somit auch außerhalb der Dienstzeiten der Stadtverwaltung dort Personen unterbringen. Die Stadtverwaltung selbst hat keine rechtlichen Möglichkeiten gegen den Willen des Betroffenen zu handeln.
Wer obdachlos ist, meldet sich möglichst bei der Stadtverwaltung Saalfeld, in der Abteilung Soziales oder alternativ bei Beratungsstellen und im Notfall auch bei der Polizei.
Genauso wichtig wie die Unterbringung ist auch das Bemühen, die Wohnungslosigkeit so kurz wie möglich zu halten. Auch bei einer drohenden Wohnungslosigkeit ist die Abteilung Soziales ein wichtiger Ansprechpartner, denn in diesem Fall ist es notwendig, schnell zu handeln. Gemeinsam wird mit dem Betroffenen an der Aufarbeitung der Probleme gearbeitet. Sind die Probleme hierzu rechtzeitig bekannt, kann möglicherweise eine Räumung abgewendet werden oder auch Alternativen zur Unterbringung in einer Wohnungslosenunterkunft gefunden werden, wie eine Vermittlung in ein reguläres Wohnverhältnis oder auch geeignete andere Wohnformen zu erreichen. Das oberste Ziel ist immer die Vermeidung der Einweisung in eine Wohnungslosenunterkunft. Selbstverständlich können sich auch Angehörige in solchen Fällen vertraulich an die Stadtverwaltung wenden.
Die Unterbringung von Wohnungslosen und die Verhinderung von Obdachlosigkeit leitet sich aus dem „Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden“ (Ordnungsbehördengesetz – OBG –) ab und ist somit eine kommunale Aufgabe. Speziell dieses Aufgabengebiet wird in der Stadtverwaltung von einer Mitarbeiterin betreut.
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