Ordnung und Sicherheit in allen Stadt- und Ortsteilen im Blick

Die Stadt Saalfeld ist laut Ordnungsamt in fünf Reviere eingeteilt. Die zentrumsnahen Reviere 1-4 werden während der regulären Dienstzeit grundsätzlich regelmäßig und fußläufig bestreift. Der Mitarbeiter im Revier 5, zu dem auch die neuen Ortsteile zählen, wird auf Anforderung tätig. Entstehen darüber hinaus Freiräume, übernimmt dieser Mitarbeiter auch sporadisch Streifendienste, vorrangig im Stadtteil Gorndorf. Hierfür steht ein Auto zur Verfügung.
Die Reviere sind regelmäßig mit einer Vollzugskraft besetzt. Erfordert eine Maßnahme zwei oder mehr Mitarbeiter, werden diese aus den übrigen Revieren herangezogen.
Die Dienstzeit geht von Montag bis Donnerstag 6:30 Uhr bis 17:00 bzw. 18:00 Uhr (Winter- / Sommerzeit), Freitag bis 14:00 Uhr und Samstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Die meisten Mitarbeiter sind zwischen 6:30 und 16.00 Uhr im Dienst, da hier die Tätigkeitsschwerpunkte liegen, die eine Anwesenheit erfordern (Leerung Parkscheinautomaten, Freihaltung der Straßen für Müllabfuhr und Straßenreinigung, Schulwegsicherung, Parkraumüberwachung usw.). Von 16:00-17:00 / 18:00 Uhr ist regelmäßig ein Mitarbeiter im Dienst. Dies bezeichnen wir als Spätschicht. Der eingeteilte Mitarbeiter ist vorrangig im Revier 1 tätig und übernimmt auch den Dienst am Samstag.
Im Vergleich mit anderen Thüringer Städten sind dies sehr ausgedehnte Dienstzeiten. Außerhalb dieser Dienstzeiten ist die Landespolizei zuständige Ordnungsbehörde und sie ist insoweit auch mit den gleichen Befugnissen ausgestattet.
Über das oben beschriebene Muster hinaus finden zudem in gewissen Abständen konzentriert Kontrollen zu ungewöhnlichen Tageszeiten statt, die auf bestimmte Missstände ausgerichtet sind z.B. die verstärkte Kontrolle auf Sauberkeit und Grünschnitt oder aktuell die Einhaltung der Räumpflichten. Spätdienste bis 22:00 Uhr zur Verkehrsraumüberwachung mit Fokus auf Freihaltung von Rettungszufahrten und Gehwegparken sowie Hundekontrollen auf steuerliche Meldung und Einhaltung der Chippflicht erfolgen mindestens einmal pro Quartal.
Die Abteilung Öffentlicher Sicherheit und Ordnung verfügt über 7 Vollzugskräfte, vor der Eingemeindung waren es 6. Davon nehmen zwei die Überwachung des fließenden Verkehrs vor und fünf Mitarbeiter stehen für die Revierarbeit zur Verfügung.
Es ist auch festzustellen, dass die Betreuung von Revier 5 durch einen einzelnen Mitarbeiter nicht mehr zufriedenstellend abgesichert werden kann. Dies liegt maßgeblich an der Vergrößerung in Folge der Eingemeindungen 2018/2019. Ein Schwerpunkt in diesem Revier war und ist der Stadtteil Gorndorf. Von dort aus waren alle anderen Orte im Revier - im entferntesten Fall in Arnsgereuth oder in Aue am Berg - zügig zu erreichen, weshalb der zuständige Mitarbeiter eingegangenen Meldungen in der Regel zügig abarbeiten konnte. Mit der Erweiterung des Reviers um die eingemeindeten Gebiete hat sich dies maßgeblich geändert. Auch kleine Maßnahmen können durch die zum Teil erheblichen Wegstrecken, die sie erfordern, den Mitarbeiter so stark binden, dass er nicht alle Maßnahmen zeitnah abarbeiten kann. Dies zwingt zur Wichtung und Priorisierung der notwendigen Maßnahmen und führt nicht selten zu Unmut bei den Bürgern, weil ihren Hinweisen und Anzeigen nicht zeitnah nachgegangen werden kann. Dennoch bleibt kein Stadtteil unbetreut und keine Meldung unbearbeitet.
Für den Stellenplan 2021 wurde deshalb eine zusätzliche Planstelle vorgesehen. Durch diese Verstärkung können die Lücken in der Revierabdeckung minimiert werden und es bestünde die Möglichkeit, das Revier 5 in aufkommensstarken Zeiten mit zwei Mitarbeitern zu besetzen und Maßnahmen im ehemaligen Gebiet und im neuen ländlichen Raum nebeneinander abzuarbeiten. Ein Schichtsystem wird sich durch diese Verstärkung kaum darstellen lassen.
Bezüglich der Erwartungen, die von außen an die Stadt Saalfeld/Saale als Ordnungsbehörde gestellt werden, hier noch einige Ausführungen zu den Aufgaben und Befugnissen unserer Vollzugskräfte. Sie sind, wie folgt, beschrieben:
- Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs,
- Verwaltung der Parkscheinautomaten,
- Vollzug aller Aufgaben, die der Stadt nach dem Thüringer Ordnungsbehördengesetz obliegen, einschließlich ordnungsbehördlicher Verordnungen und dem Umgang mit Fundtieren
- Unterstützung anderer Ordnungsbehörden (Polizei z. B. bei Hausdurchsuchungen, Schornsteinfeger z.B. Durchsetzung von Zwangskehrungen, Jugendamt, Umweltamt, Bauaufsicht, Marktwesen)
- Kontrolle Sondernutzung auch abgestellte Fahrzeuge (keine Schrott-Kfz)
- Absicherung der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes
- Vollzug Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung von Tiergefahren
- Weiterbearbeitung ordnungsrechtlicher Verwaltungsverfahren im Innendienst
Bei den Delikten, die im Stadtrat regelmäßig eine Rolle spielen, handelt es sich sehr oft um Dinge, die gar nicht in die Zuständigkeit der Stadt Saalfeld/Saale und ihrer Vollzugskräfte fallen. So sind z. B. Vandalismus, Graffiti-Schmierereien oder Drogenhandel Straftaten, für deren Verfolgung und Aufklärung die städtischen Vollzugskräfte keine Befugnisse besitzen. Diese Aufgabe fällt allein der Landespolizei zu, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft in der Strafverfolgung tätig wird.
Auch die Verfolgung und Aufklärung von Umweltsünden, wie unzulässige Müllablagerungen oder das Abstellen von Schrott-Kfz, die Absicherung von einsturzgefährdeter Bausubstanz (Schrottimmobilien), die Durchsetzung des Jugendschutzes in Bezug auf Alkohol- und Tabakkonsum oder die Unterbindung von Veranstaltungs- oder Maschinenlärm sind nicht von der Stadt zu leisten, sondern sie fallen dem Landkreis zu. Dennoch können solche Vorfälle die städtischen Ressourcen binden, wenn mangels der Präsenz kreislicher Vollzugskräfte auch hier die Vollzugskräfte der Stadt im ersten Zugriff tätig werden müssen (§ 4 Abs.2 ThürOBG). In dem Fall wird der Vorfall registriert und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet z. B. Alkohol und Tabak von Jugendlichen eingezogen, Müllablagerungen nach Hinweisen auf Verursacher durchsucht oder einstürzende Gebäude eingezäunt. Danach erfolgt eine Dokumentation und die Abgabe an die zuständigen Stellen des Kreises.
Sehr oft ist die Stadt Opfer der beschriebenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, da sie Eigentümer der Gegenstände, Anlagen und Grundstücke ist, die von Vandalismus und Schmierereien betroffen sind oder auf denen die Müllablagerungen erfolgen. Meist können die Verursacher nicht ermittelt werden, womit die Beseitigung der Schäden dann auf Kosten der Stadt erfolgen muss. Daher ist die Entscheidung getroffen worden, besonders anfällige Objekte durch einen privaten Sicherheitsdienst bestreifen zu lassen. Die Erfahrungen sind positiv.
Es gibt wechselnde Örtlichkeiten der Stadt Saalfeld, in denen insbesondere in den späten Abend- und Nachtstunden Ruhestörungen, Vandalismus und Verschmutzungen auftreten. Seit vielen Jahren erfolgt deshalb über einen Sicherheitsdienst die Bestreifung der Objekte. Aktuell sind folgende Bereiche im Fokus: Bergfriedpark, Bahnhofbereich, Puschkinpark, Gelände Marco Polo, Sportanlage Lutherstraße / Ostberg. Durch diese Maßnahmen sind deutlich positive Effekte im Hinblick auf die oben genannten Problemlagen festzustellen.
Probleme werden derzeit insbesondere im Bereich Graffiti, illegale Müllablagerung und teils egoistisches Parkverhalten auf Gehwegen und Rettungszufahrten verzeichnet.
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