HOMEUMWELT & PLANUNG ∎ Bauleitplanung

Bauleitplanung

Bauleitplanung ist Aufgabe der Gemeinde. Die Bauleitpläne, Flächennutzungsplan (F-Plan) und Bebauungsplan (B-Plan), sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung Saalfelds erforderlich ist.

Die Bauleitplanung ist in zwei Stufen aufgebaut. Die erste Stufe umfasst den Flächennutzungsplan als vorbereitenden und die zweite Stufe den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan.

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet dargestellt. Ziel ist es, den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungen, (z.B. Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung, Landwirtschaft und Gemeinbedarf) zu ordnen und etwaige Konflikte zu verhindern. Aus dem Flächennutzungsplan entsteht keinerlei Anspruch auf die Genehmigung der dargestellten Nutzung.

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und bildet somit die Grundlage für weitere Maßnahmen, um das Baugesetzbuch (BauGB) zu vollziehen. Im Bebauungsplan werden insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt. Weitere Festsetzungen regeln sich nach dem jeweiligen Erfordernis.
Um zu klären, ob das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und ob sich die Festsetzungen mit den eigenen Bauabsichten decken, bietet das Stadtplanungsamt Saalfeld allen Bauherren an, sich vorab über den Inhalt zu informieren.

Das erwartet Sie auf den folgenden Seiten: