HOMELEBEN IN SAALFELDBildungSchulbildung ∎ Informationen zur Anmeldung in den Regelschulen

Schulaufnahme zum Schuljahr 2023/2024

Anmeldung in den Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Saalfeld/Saale zum Schuljahr 2023/2024

Die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport regelt die Anmeldefristen für eine Aufnahme in die Regelschulen in Thüringen.

Die Regularien der §§ 122 und 139a der Thüringer Schulordnung sind dabei für Regelschulen eines gemeinsamen Schulbezirkes wie in der Stadt Saalfeld/Saale wie folgt bindend: Zur Aufnahme in die Klassenstufe […]  5 an einer Schule im gemeinsamen Schulbezirk […)  wählen die Eltern mit jeweils einem Erst- und Zweitwunsch die Schulen, an denen ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Anmeldung wird an der Erstwunschschule abgegeben.

Staatliche Regelschule „Geschwister Scholl“
Pfortenstraße 16, 07318 Saalfeld/Saale
http://www.rsscholl.de (Telefon: 03671- 525180)

Staatliche Regelschule „Albert Schweitzer“ Saalfeld-Gorndorf
Albert-Schweitzer-Straße 148, 07318 Saalfeld/Saale
https://rs-saalfeld-gorndorf.de (Telefon: 03671-641002)

Die rechtsgültigen Formulare zur Anmeldung sind auf den Internetseiten der Schulen eingestellt. Alternativ können sich die Eltern zur Abholung der Formulare an die jeweilige Schule wenden.

Die Unterlagen sind von den Eltern vollständig ausgefüllt, mit den erforderlichen Anlagen versehen und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben bis spätestens 18. März 2023 der jeweiligen Schule zuzusenden bzw. in der Schule abzugeben.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein Termin zu einem persönlichen Gespräch mit der Schulleitung im Vorfeld telefonisch vereinbart werden.

Der geltende gemeinsame Schulbezirk der zwei Staatlichen Regelschulen umfasst das Gebiet der Stadt Saalfeld/Saale einschließlich der Ortsteile Saalfeld-Stadt:

  • 01 Saalfeld
  • 02 Altsaalfeld
  • 03 Garnsdorf
  • 04 Graba
  • 05 Köditz
  • 06 Obernitz
  • 07 Remschütz
  • 08 Gorndorf
  • 09 Beulwitz (mit Aue am Berg, Beulwitz, Crösten, Wöhlsdorf)
  • 10 Arnsgereuth
  • 11 Saalfelder Höhe (mit Bernsdorf, Birkenheide, Braunsdorf, Burkersdorf, Dittersdorf, Dittrichshütte, Eyba, Hoheneiche, Kleingeschwenda, Knobelsdorf, Lositz-Jehmichen, Reschwitz, Unterwirbach, Volkmannsdorf, Wickersdorf, Wittmannsgereuth und Witzendorf)
  • 12 Wittgendorf

Die Staatliche Regelschule „Lichtetal“ in Lichte bildet für die Ortsteile

  • 13 Reichmannsdorf mit Gösselsdorf
  • 14 Schmiedefeld

zusammen mit den Ortsteilen der Stadt Neuhaus - Lichte und Piesau - einen separaten Schulbezirk.

Die Anmeldung erfolgt in der Regel an der nächstgelegenen Regelschule vom Wohnsitz des Kindes. Der Schulleiter entscheidet über die Aufnahme.

Für die Schülerbeförderung gelten an den Staatlichen Regelschulen grundsätzlich die Regelungen des § 4 ThürSchFG. Die Übernahme bzw. Erstattung von Schülerbeförderungskosten durch den Schulträger kann erfolgen, wenn die Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz des Schülers und der angemeldeten Regelschule über drei Kilometer beträgt und gilt auch nur für die kürzeste und verkehrsübliche Wegstrecke zwischen dem Wohnsitz des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Regelschule.