Anliegen von A bis Z
HOMESTADT & VERWALTUNGBürgeranliegen ∎ Anliegen A-Z

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gefundene Ergebnisse:

Zuständiges Amt: » Amt für Kindergarten/Schule/Hort
03671 598-326
03671 598-327
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Ansprechpartner:
Frau Nowak-Jaensch
03671 598-325
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Frau Dietzel
03671 598-325
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Frau Kleine
03671 598-323
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Die Staatlichen Grundschulen der Stadt Saalfeld/Saale bieten Ihnen die Hortbetreuung Ihres
Kindes an. Voraussetzung für die Hortbetreuung ist eine schriftliche Hortanmeldung.

Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie, diese Vordrucke sorgfältig und vollständig auszufüllen. Damit eine ordnungsgemäße Berechnung der Gebühren erfolgen kann, ist es notwendig, dass alle erforderlichen Bescheide, Unterlagen und Nachweise vollständig vorliegen.

Eine Antragstellung auf Ermäßigung der Hortgebühren bei Erfüllung der dazu festgelegten Kriterien ist freiwillig.

» Hortgebührensatzung
» Einkommensgruppierung normal
» Einkommensgruppierung Schulanfänger
» Hortbenutzungssatzung
» Folgeanmeldung
» ThürHortkBVO Original
» Hortanmeldung (Erstanmeldung)