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Zuständiges Amt: » Haushalt/Steuern
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Frau Schulze
03671 598-264
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Steuerzahlungstermin für Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist zu folgenden Fälligkeiten zu zahlen:
15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November
bzw. zu den in den aktuellen Gewerbesteuerbescheid angegeben Terminen.
Steuerzahler, die keinen Lastschrifteinzug oder Dauerauftrag vereinbart haben, werden gebeten, die Steuerbeträge unter Angabe ihrer Finanzadressnummer als Zahlungsgrund auf folgendes Konto zu überweisen bei der:
Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt
IBAN DE82830503030000000060
BIC HELADEF1SAR
Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, der Steuerabteilung im Rathaus Zi. 1.11 eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen vom Konto des Steuerpflichtigen zu erteilen.
» Antrag auf Erteilung der steuerlichen Unbedenklichkeit